OLG: Ausschluss von NPD-Funktionär durch TuS Appen rechtmäßig
Nach fünf Jahren Rechtsstreit ist klar: Der TuS Appen darf den Hamburger NPD-Chef Lennart Schwarzbach vom Verein ausschließen.
Eine entsprechende Klausel in der Satzung des Vereins aus dem Kreis Pinneberg sei rechtens, urteilte das Oberlandesgericht Schleswig. Darin heißt es, "dass der Verein allen extremistischen Bewegungen entgegentritt". Er sei sehr erfreut über das Urteil, sagte der Vereinsvorsitzende Wilfried Diektert: "Nach fünf Jahren Kampf hat es endlich dazu geführt, dass man unserer Rechtsauffassung gefolgt ist, dass wir Rechtsradikale nicht in unserem Verein Sport treiben lassen müssen."
Lennart Schwarzbach bekam zunächst Recht
2015 hatten Fußballer des TuS Appen herausgefunden, dass einer ihrer Kollegen in der NPD tätig ist. Daraufhin wurde Schwarzbach durch eine aktualisierte Klausel vom Verein ausgeschlossen. Der NPD-Funktionär klagte dagegen - und bekam wegen Formfehlern bei der Satzungsänderung zunächst Recht.
Als die Satzung erneut geändert und Schwarzbach erneut ausgeschlossen wurde, zog er mit Hilfe der NPD vor das Landgericht Itzehoe. Dies entschied, dass der Ausschluss des Hamburger NPD-Chefs rechtlich in Ordnung war. Die Klage wurde abgewiesen. Schwarzbach ging in Revision.
Kläger könnte vor Verfassungsgericht ziehen
Vollständig rechtskräftig ist auch das Urteil des Oberlandesgerichts noch nicht. Zwar hat das Gericht eine erneute Revision ausgeschlossen, der Kläger könnte sich aber an den Bundesgerichtshof oder das Verfassungsgericht wenden.
