Geflügelpest: Kreis Steinburg gibt Details bekannt
Nachdem im Kreis Steinburg wegen der Geflügelpest Sperrzonen eingerichtet wurden, ist nun die Allgemeinverfügung mit Details veröffentlicht worden.
Demnach wird um den betroffenen Betrieb eine Sperrzone mit einem Radius von mindestens drei Kilometern eingerichtet. Die Sperrzone verläuft laut Kreisverwaltung unter anderen entlang der Gemeinden Blomesche Wildnis, Grevenkop, Krempe, Herzhorn, Elskop und der Stadt Glückstadt. Desweiteren wird um den betroffenen Betrieb eine Beobachtungsgebiet mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern eingerichtet.
Der Kreis Steinburg macht in seiner Allgemeinverfügung darauf aufmerksam, dass jeder Verdacht auf eine Geflügelpest-Infektion eines gehaltenen Vogels beim Veterinäramt des Kreises angezeigt werden muss. Der Kreis kündigt außerdem an, dass er innerhalb der Sperrzone bestimmtes Geflügel untersuchen wird.
Zweiter Fall von Geflügelpest in einem Betrieb in Schleswig-Holstein
Am Sonntag war eine Infektion mit dem Subtyp H5N1 in einem Betrieb im Kreis Steinburg mit 16 Enten und Hühnern vom Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt worden. Die Tiere wurden bereits getötet. Erstmals in diesem Herbst war das Virus - nach dem Fund bei mehreren Wildvögeln - Ende Oktober im Norden im benachbarten Kreis Dithmarschen nachgewiesen worden, in einem Betrieb in Brunsbüttel mit rund 700 Mastgänsen.
Laut Landwirtschaftsministerium wurde zudem seit Mitte Oktober mittlerweile 34 Mal bei verendeten Wildvögeln H5N1 nachgewiesen. Die Geflügelpest, auch Vogelgrippe genannt, ist eine Infektionskrankheit, die vor allem bei Wasservögeln vorkommt. Schleswig-Holstein ist besonders gefährdet, weil das Land ein wichtiges Vogeldurchzugsgebiet ist.
