Stadt und Landkreis Osnabrück verbieten Flusswasser-Entnahme
Wegen der Trockenheit haben Stadt und Landkreis Osnabrück verboten, Wasser aus kleineren Flüssen und Bächen zu entnehmen, etwa um Felder zu wässern. Die Regelung gilt zunächst bis Ende August.
Die Wasserstände in der Region seien extrem niedrig, heißt es von Stadt und Landkreis Osnabrück. Die Lage werde sich in den kommenden Wochen auch kaum verbessern. Von einem Entnahme-Verbot sind insbesondere Landwirte betroffen. Eventuell vorhandene Sondererlaubnis zur Wasserentnahme werden dadurch hinfällig. Landwirte können diese beantragen, um mit dem Wasser aus den Flüssen ihre Felder zu beregnen. Privatpersonen ist es untersagt, Wasser aus Flüssen zu entnehmen. Wer es trotzdem tut, muss mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro rechnen.
Wasserstand der Rhume so niedrig wie zuletzt 2008
Auch in anderen Regionen in Niedersachsen wird das Wasser knapper. So etwa in der Rhume, einem Nebenfluss der Leine im südlichen Niedersachsen. Laut dem Landkreis Northeim ist ihr Wasserstand so niedrig wie zuletzt 2008. Dem zuständigen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) sind bislang allerdings keine weiteren Landkreise bekannt, in denen ein Verbot für Flusswasser-Entnahme greift oder unmittelbar bevorsteht.