Staatsanwaltschaft Osnabrück kassiert Niederlage vor Gericht
Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat am Mittwoch einer Unterlassungsklage des Bundesjustizministeriums gegen die Staatsanwaltschaft Osnabrück stattgegeben. Es ging um Aussagen im Zuge einer Razzia.
Die Rollen im Gerichtssaal sind in der Regel klar verteilt: Der Richter leitet die Verhandlung und spricht am Ende ein Urteil. Die Verteidigung und Anklage bringen im Laufe des Prozesses ihre Argumente vor - und die Staatsanwaltschaft klagt normalerweise an. In diesem Fall allerdings nicht. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück musste sich vor dem Verwaltungsgericht verantworten.
Bundesministerium erhebt Unterlassungsklage
Hintergrund war eine Klage des Bundesjustizministeriums, mit der sich dieses unter anderem gegen Inhalte einer Pressemitteilung wehrte, die von der Staatsanwaltschaft Osnabrück am 9. September vergangenen Jahres verschickt wurde. Darin ging es um Durchsuchungen im Bundesjustizministeriumim Zusammenhang mit Ermittlungen gegen die Financial Intelligence Unit (FIU), der Geldwäsche-Stelle des Zolls. Im Raum stand der Verdacht auf Strafvereitelung im Amt, die Staatsanwaltschaft Osnabrück hatte auch Räume des Bundesfinanzministeriums durchsuchen lassen.
Gericht stimmt Unterlassungsklage zu
Das Verwaltungsgericht hat der Klage des Bundesjustizministeriums in allen Punkten stattgegeben und die entsprechende Pressemitteilung für rechtswidrig erklärt - genau wie eine Misstrauensäußerung der Staatsanwaltschaft, die einen Tag nach der Razzia veröffentlicht wurde. Darin hieß es: "So groß ist unser Vertrauen nicht, dass wir glauben, sie würden uns alles freiwillig herausgeben." Der Wortlaut ist weiterhin auf der Internetseite des "Spiegel" abrufbar. Hauptargument der Richter war, dass solche Äußerungen das Ansehen der Ministerien grundlos schädigen. Das Gericht urteilte am Mittwoch zudem, dass es sich bei der Aktion nicht um eine Durchsuchung handelte, weil die Unterlagen freiwillig herausgegeben wurden.
Geldwäsche-Vorwürfe gegen Spezialeinheit des Zolls
Hintergrund der Ermittlungen von Seiten der Osnabrücker Staatsanwaltschaft waren damals Verdachtsfälle von Geldwäsche. Die Staatsanwaltschaft ermittelt schon länger wegen Strafvereitelung gegen eine Spezialeinheit des Zolls.
