Richter verteidigt Durchsuchung im Bundesjustizministerium
Das Amtsgericht Osnabrück hatte im September die Durchsuchung des Bundesjustiz- und Bundesfinanzministeriums genehmigt. Der verantwortliche Richter hat dies nun verteidigt.
In einer ausführlichen Nichtabhilfeentscheidung habe der Richter ausgeführt, dass die von der Staatsanwaltschaft beantragte Durchsuchungsanordnung aus seiner Sicht rechtmäßig und damit auch verhältnismäßig gewesen sei, sagte ein Gerichtssprecher am Donnerstag. Nun muss das Landgericht Osnabrück über die Beschwerde des Bundesjustizministeriums entscheiden.
Entscheidung des Landgerichts bleibt folgenlos
Wann eine Entscheidung zu erwarten ist, sei noch nicht abzusehen, sagte eine Sprecherin des Landgerichts. Die Akten seien noch nicht eingegangen. Sollte das Landgericht zu dem Schluss kommen, dass der Durchsuchungsbeschluss nicht rechtens war, hätte dies allerdings keine weiteren Folgen.
Ermittlungen gegen Geldwäsche-Zentralstelle des Zolls
Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hatte im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen die Geldwäsche-Zentralstelle des Zolls (FIU) am 9. September das Bundesjustiz- und Bundesfinanzministerium durchsuchen lassen. Der Durchsuchungsanordnung hatte das Amtsgericht Osnabrück stattgegeben. Das Justizministerium erklärte, dass es der Staatsanwaltschaft die Unterlagen bereits lange vorher angeboten habe. Nach Schilderung der Staatsanwaltschaft hatte das Ministerium die Herausgabe der Unterlagen jedoch abgelehnt und auf "den großen Dienstweg" verwiesen. Deshalb habe man die Durchsuchungen beantragt.
Die Durchsuchung rund zwei Wochen vor der Bundestagswahl war umstritten, unter anderem weil der Chef der Osnabrücker Staatsanwaltschaft CDU-Mitglied ist.
