Osnabrück: Beregnen von Grünflächen am Nachmittag untersagt
Die Stadt und der Landkreis Osnabrück rufen zum Wassersparen auf. Der Grund ist der mangelnde Niederschlag. Dabei wird auch das Beregnen von Grünflächen in der Zeit zwischen 12 und 18 Uhr untersagt. Das gilt für öffentliche Flächen wie Parks, für Sportanlagen wie Fußball und Golfplätze, aber auch für private Gärten. Wer trotzdem seinen Rasen in dieser Zeit wässert, muss mit Bußgeldern in Höhe von mehreren tausend Euro rechnen, sagte ein Kreissprecher. Demnach hat es seit dem Frühjahr viel zu wenig geregnet, was sich nicht nur an den Pegelständen der Flüsse deutlich wird, sondern auch am Grundwasserstand in Stadt und Landkreis Osnabrück.
