Mann hinterzieht mehr als 150.000 Euro: Elf Monate Haft
Ein Geschäftsführer im Raum Osnabrück ist wegen Veruntreuung und Vorenthaltung von Löhnen vom Amtsgericht Bad Iburg zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten verurteilt worden. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Der Unternehmer hatte über einen Zeitraum von knapp zwei Jahren mehrere Arbeitnehmer beschäftigt und diese gar nicht oder nicht in vollem Umfang der Sozialversicherung gemeldet, wie das Hauptzollamt Osnabrück mitteilte. In der offiziell geführten Lohnbuchhaltung wurde der geleistete Arbeitsumfang demnach zu niedrig angegeben und ein Teil des Lohns schwarz ausbezahlt. Um diese Ausgaben zu decken, habe der Geschäftsmann Scheinrechnungen für angebliche Fremdleistungen anderer Unternehmen ausgestellt. "Dadurch wurden Sozialversicherungs-, Sozialkassen- und Berufsgenossenschaftsbeiträge in einer Gesamthöhe von mehr als 150.000 Euro hinterzogen", teilte das Hauptzollamt weiter mit. Der Verurteilte habe zudem einen Strohmann eingesetzt, der den Betrieb formell führte, während alle unternehmerischen Entscheidungen vom Beschuldigten getroffen wurden.