Impfpass-Fälschungen: Niedersachsen fordert neues Gesetz
Die niedersächsische Landesregierung fordert, im Strafrecht eine Lücke zu gefälschten Impfpässen zu schließen. Ein Gericht hatte festgestellt, dass das Vorlegen in der Apotheke keine Straftat ist.
Ein Sprecher des Justizministeriums sagte am Freitag, das sei die falsche Botschaft an Fälscher von Impfpässen. Die Rechtslücke müsse geschlossen werden. Dies betrifft bundesweite Gesetze, handeln müssten daher Bundestag und Bundesrat. Die Ministerpräsidentenkonferenz hatte den Bund bereits in der vergangenen Woche per Beschluss aufgefordert, kurzfristig zu prüfen, wie die Fälschung von Impf-, Genesenen- und Testbescheinigungen lückenlos und angemessen bestraft werden kann.
Staatsanwalt spricht von "Katastrophe"
Der Osnabrücker Staatsanwalt Alexander Retemeyer spricht von einer "Katastrophe". Er habe fast 100 Fälle von gefälschten Impfpässen auf dem Schreibtisch. Die müsse er jetzt sehr wahrscheinlich verwerfen.
Bund will Gesetzeslage prüfen
Inzwischen hat das Bundesjustizministerium angekündigt prüfen zu wollen, ob strafgesetzliche Anpassungen in diesem Bereich erforderlich seien. Das teilte eine Sprecherin am Freitag mit. Dazu werde auch die Entscheidung des Landgerichts Osnabrück berücksichtigt. Ein Problem: Bislang würde völlig unterschiedlich beurteilt, ob das Nutzen eines gefälschten Impfausweises auch gegenüber Privaten strafbar ist. Das sei "höchstrichterlich nicht geklärt", so die Sprecherin.
Gericht: Vorlage von Impfpass in Apotheke nicht einmal Ordnungswidrigkeit
Das Osnabrücker Landgericht hatte am Donnerstag mitgeteilt: Solange gefälschte Impfpässe nicht bei einer Behörde oder Versicherung vorgelegt werden, handelt es sich nicht um eine Straftat. Die Vorlage in der Apotheke ist demnach nicht einmal eine Ordnungswidrigkeit. Anders hingegen ist es bei anderen privaten Unternehmen, wie Restaurants, oder bei einem Konzert: Wer dort einen gefälschten Impfpass vorlegt, begeht nach Ansicht des Landgerichts eine Ordnungswidrigkeit. Darauf entfällt ein Bußgeld. Der Hotel- und Gaststättenverband in Niedersachsen sieht aber kaum Folgen für die Praxis. Hauptgeschäftsführer Rainer Balke sagte, Fälscher werde es immer geben - egal, wie hoch die Strafe ausfalle. Der Verband appellierte an die Kunden, nicht mit falschen Impfpässen zu betrügen.
