Ein Mann lässt sich bei gegen Covid-19 in den Oberarm impfen. © dpa Foto: Bernd von Jutrczenka

Ersten Pflegenden droht Kontaktverbot zu Patienten

Stand: 18.05.2022 10:54 Uhr

In der Grafschaft Bentheim müssen 66 Menschen in Gesundheitsberufen damit rechnen, bald keinen Kontakt mehr zu Patienten zu haben, weil sie nicht vollständig gegen das Coronavirus geimpft sind.

Zuerst hatten die "Grafschafter Nachrichten" über die mögliche Kontaktverbote berichtet. Bevor diese Konsequenz bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ausgesprochen wird, haben die Betroffenen noch die Möglichkeit sich zu äußern, teilte der Landkreis dem NDR in Niedersachsen mit. Die Verbote wären die ersten Konsequenzen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Insgesamt seien von den Arbeitgebern in dem Landkreis 145 ungeimpfte Mitarbeitende im Pflegebereich gemeldet worden. Am Ende seien dann nach Prüfung noch 66 Pflegende ohne Impfnachweis übrig geblieben.

Landesweit 11.000 Menschen im Gesundheitswesen ungeimpft

Das Land Niedersachsen kontrolliert die seit dem 15. März geltende Corona-Impfpflicht für Mitarbeitende in Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäusern und Arztpraxen und geht Verstößen nach. Generell sei in den sensiblen Arbeitsbereichen allerdings eine hohe Impfbereitschaft des Personals vorhanden, sagte eine Sprecherin des Sozialministeriums in Hannover Anfang Mai. "Nur etwa 4,6 Prozent der Beschäftigten sind bisher unzureichend oder gar nicht gegen Corona geimpft." Das entspricht landesweit etwa 11.000 Beschäftigen.

Gut ein Viertel reicht Impfnachweise nach

„Nach erster Prüfung und Nachfrage der Gesundheitsämter bei den Betroffenen haben sich aber bereits 28 Prozent der Fälle erledigt, indem etwa die Impfnachweise nachgereicht wurden oder Meldungen sich als fehlerhaft erwiesen“, erläuterte die Sprecherin. Derzeit laufe die Prüfung der übrigen gemeldeten Fälle. Die Betroffenen würden angehört und aufgefordert, Nachweise oder Atteste nachzureichen. Wenn möglich, sollen unzureichend geimpfte Beschäftigte "patientenfern" eingesetzt werden.

Konsequenzen obliegen den Arbeitgebern

Einige der betroffenen Beschäftigten haben laut Sozialministerium bereits eine weitere Aufforderung samt Androhung eines Bußgeldes erhalten. 35 Fälle seien direkt an zuständige Ermittlungsorgane gemeldet worden. Laut Sozialministerium liegt es in der Hand der Arbeitgeber, ob Beschäftigte freigestellt werden oder weitere arbeitsrechtliche Konsequenzen folgen. Ministerin Daniela Behrens (SPD) betonte, die Impfung der Beschäftigten diene nicht nur dem eigenen Schutz, sondern auch dem Schutz der Patientinnen und Patienten oder Pflegebedürftigen.

 

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Niedersachsen | Regional Osnabrück | 18.05.2022 | 13:30 Uhr

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