BGH: Fitnessstudio muss Beiträge aus Corona-Lockdown erstatten
Ein Fitnessstudio in Papenburg muss einem Kunden die Mitgliedsbeiträge für den Zeitraum zurückzahlen, in dem es Corona-bedingt geschlossen war. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Mittwoch entschieden. Der Zweck eines Fitnesstudiovertrages liege in der regelmäßigen sportlichen Betätigung, so die Richter. Und das war während des Lockdowns eben nicht möglich. Der Kunde hatte mit dem Studio einen Vertrag über zwei Jahre ab Dezember 2019 abgeschlossen, der monatliche Mitgliedsbeitrag betrug 29,90 Euro. Zwischen dem 16. März und dem 4. Juni 2020 musste das Fitnessstudio wegen des Corona-Lockdowns schließen. Im Mai kündigte der Kunde zum Dezember 2021. Wenig später verlangte er die Mitgliedsbeiträge für die knapp drei Monate zurück, während derer das Studio geschlossen war.
