Tod in der Weser: Staatsanwältin fordert lebenslange Haft
Die Staatsanwaltschaft hat vor dem Landgericht Verden im Mordprozess um den gewaltsamen Tod einer 19-Jährigen in der Weser lebenslange Haft für die drei Angeklagten gefordert.
Der Prozess habe allerdings nicht klären können, wie die psychisch schwer kranke 19-Jährige aus Schöningen (Landkreis Helmstedt) ums Leben gekommen ist, so die Anklagevertreterin. Es sei naheliegend, dass die Angeklagten, zwei Männer und eine Frau im Alter von 40 bis 54 Jahren, das Opfer im April 2020 lebend an eine Betonplatte gebunden und bei Balge in der Weser versenkt haben, so die Staatsanwältin. Es sei aber auch nicht ausgeschlossen, dass die Frau auf dem Grundstück des 41-Jährigen gestorben oder bewusstlos gewesen sei. "Wir können es nicht ohne vernünftige Zweifel feststellen", so die Staatsanwältin.
"Menschenverachtend und grausam"
Sie bezeichnete das Verhalten der drei Beschuldigten als menschenverachtend und grausam. Sie hätten eine persönliche Zwangslage der 19-Jährigen ausgenutzt und die Frau als Prostituierte verkauft. Als das wegen ihres Gesundheitszustandes nicht funktionierte, hätten sie den Entschluss gefasst, die Frau aus dem Weg zu räumen. Ein Binnenschiffer hatte den Leichnam der Frau rund drei Wochen nach deren Tod im Bereich des Schleusenkanals in Balge entdeckt.
Verteidiger verweisen auf fraglichen Todeszeitpunkt
Die Verteidigerin des 41-Jährigen forderte für ihren Mandanten eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe unter fünf Jahren wegen Menschenhandels und gefährlicher Körperverletzung durch Unterlassen. Auch sie verwies darauf, dass viele Fragen ungeklärt seien. "Wir wissen ja noch nicht einmal, wie sie ums Leben gekommen ist und wann der genaue Todeszeitpunkt war", so die Juristin. Der Anwalt des 54-Jährigen forderte eine Verurteilung wegen Beihilfe zum Menschenhandel und wegen gefährlicher Körperverletzung durch Unterlassen. Der Haftbefehl solle aufgehoben werden. Die Anwältin der 40-jährigen angeklagten Frau forderte in ihrem Plädoyer für ihre Mandantin eine Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung durch Unterlassen und wegen unterlassener Hilfeleistung. Zudem solle der Haftbefehl aufgehoben werden.
Die Urteile in dem Verfahren werden am kommenden Donnerstag erwartet.
