Schottergärten: Leer setzt Verbot bei Eigentümern durch
Seit 2012 sind Schottergärten in Niedersachsen nicht mehr erlaubt. Die Kommunen haben seither darauf gesetzt, die Menschen über das Verbot aufzuklären. Doch in Leer ist damit Schluss.
Die Stadt hat nach eigenen Angaben acht Verfahren eingeleitet. Die Bürgerinnen und Bürger seien aufgefordert worden, die Flächen umgehend zu beseitigen und zu bepflanzen. Im Einzelfall hätten Gartenbesitzer längere Fristen gesetzt bekommen, um sich an den Pflanzzeiten orientieren zu können, hieß es weiter.
Niedersächsische Bauordnung sieht nur Grünflächen vor
Für das Aufspüren von Schotter- und Kiesflächen in Leer sei seit Februar ein neuer Mitarbeiter zuständig - zumindest die Hälfte seiner Arbeitszeit. Grundlage dafür ist Paragraf 9 Absatz 2 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO). Ihr zufolge müssen alle nicht überbauten Flächen Grünflächen sein. Wenn die Gartenbesitzerinnen und -besitzer die Schottergärten nicht wie von der Stadt angeordnet beseitigen, drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.
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