Doppelmord in Delmenhorst: BGH bestätigt lebenslange Haft
Ein zur Tatzeit 34-jähriger Mann muss wegen des Doppelmordes an seiner Ehefrau und dem vermeintlichen Liebhaber lebenslang in Haft. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf die Revision und bestätigte die besondere Schwere der Schuld. Das Urteil des Landgerichts Oldenburg ist damit rechtskräftig. Der Mann hatte im Oktober 2021 erst den vermeintlichen Liebhaber seiner Frau in einer Sportsbar mit 29 Messerstichen getötet. Anschließend hatte er seine Ehefrau vor den Augen der gemeinsamen Kinder mit 21 Messerstichen tödlich verletzt. Die beiden Opfer hatten aber gar keine Affäre. Vor den Taten hatte der Mann mit Verwandten die Tötungen besprochen. Sie waren bei der Ermordung des vermeintlichen Nebenbuhlers dabei. Wegen ihrer Tatbeteiligung waren sie in einem gesonderten Verfahren wegen Beihilfe zum Mord zu je sieben Jahren Gefängnis verurteilt worden. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig.