Wahlleiter schlägt Wahlkreisreform für Niedersachsen vor
Für die Landtagswahl 2027 in Niedersachsen steht eine Reform an. Nach einem Vorschlag von Wahlleiter Markus Steinmetz sollen 62 von 87 Wahlkreisen neu zugeschnitten werden. Eine Region könnte zwei Wahlkreise mehr bekommen.
Im Dezember hatte der Staatsgerichtshof festgestellt, dass die Zahl der Wahlberechtigten in zu vielen Wahlkreisen deutlich vom Durchschnitt abweicht. Dadurch entsprächen sie nicht mehr den Bevölkerungsverhältnissen. Dem soll mit einer Reform nun Rechnung getragen werden. Insbesondere sehen die Pläne vor, dass der Osten Niedersachsens zwei Wahlkreise abgibt. Demnach soll zugunsten der Weser-Ems-Region je ein Wahlkreis in den Regionen Lüneburg und Braunschweig aufgelöst werden.
Neuer Zuschnitt auch für "perfekte" Wahlkreise
Darüber hinaus sollen dem Vorschlag zufolge viele weitere Wahlkreise einen neuen Zuschnitt bekommen. Dies gelte teils sogar dann, wenn sie der durchschnittlichen Zahl der Wahlberechtigten fast perfekt entsprechen. Der Wahlkreis Bremervörde etwa könnte trotz nur minimaler Abweichung verändert werden, um wiederum die Abweichung im Wahlkreis Osterholz zu reduzieren.
Teils Abweichungen um mehr als 15 Prozent
Laut Staatsgerichtshof lag die durchschnittliche Zahl der Wahlberechtigten je Wahlkreis bei der Landtagswahl 2022 bei 69.710. 33 Wahlkreise weichen davon im aktuellen Zuschnitt um mehr als 15 Prozent ab. Das widerspricht der Verfassung. Der Landtag sei deshalb zu einem "massiven Eingriff" in die Wahlkreisstruktur gezwungen, so Steinmetz. Seine nun bei der Landtagsverwaltung vorgelegten Änderungsoptionen sollen eine "parteipolitisch neutrale" Diskussions- und Entscheidungsgrundlage sein. Der Vorschlag sei aber nicht die einzige Variante zur Neugliederung.
Ehemaliger Gemeindedirektor reichte Beschwerde ein
Die nächste Landtagswahl findet regulär frühestens im Juli 2027 und spätestens im November 2027 statt. Die Reform angeschoben hatte eine Beschwerde, über die der Staatsgerichtshof in Bückeburg (Landkreis Schaumburg) im Dezember vergangenen Jahres entschied. Die Wahlprüfungsbeschwerde hatte ein ehemaliger Gemeindedirektor aus Bösel (Landkreis Cloppenburg) eingereicht.
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