Verbände gegen Windkraft: Bund will Klagerecht einschränken
Immer wieder verhindern Verbände mit Klagen den Bau von Windkraftanlagen - auch solche, die Hunderte Kilometer entfernt sitzen. Dahinter vermuten Bundesregierung und Greenpeace Gegner der Energiewende.
Ein Beispiel ist die Naturschutzinitiative e.V aus dem rheinland-pfälzischen Quirnbach, die im Frühjahr mit einer Klage eine Windkraftanlage in Bostelwiebeck (Landkreis Uelzen) gestoppt hatte. Rechtsstreits dieser Art will die Ampel-Regierung künftig erschweren, in dem sie das Verbandsklagerecht bei erneuerbaren Energien einschränkt.
SPD-Fraktionsvize Miersch: Klagen verzögern Projekte um Jahre
Das Klagerecht der Verbände werde oft missbraucht, sagte der SPD-Fraktionsvize und Jurist Matthias Miersch dem NDR in Niedersachsen. Klagen, bei denen die Verbände selbst nicht betroffen seien, gebe es häufig, schildert der Sozialdemokrat Miersch. Er vermutet hinter solchen Vereinen auch grundsätzliche Gegner der Energiewende: "Sie tauschen Schriftsätze aus, da geht es teilweise um Hunderte von Seiten, sodass Verwaltungsgerichte ganz große Probleme haben, diese Klagen zu bewältigen - ein aus meiner Sicht rechtsmissbräuchliches Vorgehen." Auf diese Weise würden Gerichte überlastet, Verfahren blieben über Jahre in der Schwebe und der Ausbau der erneuerbaren Energien verzögere sich.
Greenpeace sicher, dass auch Energiewende-Gegner dahinter stecken
Diese Einschätzung teilt auch die Umweltschutzorganisation Greenpeace in Deutschland. Manfred Redelfs, Leiter der dortigen Rechercheabteilung, ist sicher, dass dahinter auch Akteure stecken, die den Klimawandel anzweifeln und die Energiewende verhindern wollen. Eine Reform des Verbandsklagerechts ist aus seiner Sicht durchaus sinnvoll. Gleichzeitig sei sie juristisch schwierig. Schließlich müssten berechtigte Klagen möglich bleiben, sagt Redelfs.
Reform des Verbandsklagerechts könnte im Herbst kommen
Der SPD-Bundestagsabgeordnete Miersch sähe es am liebsten, dass in Zukunft nur derjenige Verein beziehungsweise Verband eine Klage einreichen darf, der von einem Projekt auch betroffen ist. Er geht davon aus, dass die Bundesregierung im Herbst eine entsprechende Reform des Klagerechts für Verbände auf den Weg bringen wird.
