Ungeimpfter Zahnarzt scheitert mit Beschwerde am OVG Lüneburg
Ein Zahnarzt aus der Grafschaft Bentheim, der nicht gegen Corona geimpft ist, darf weiter nicht arbeiten. Das Tätigkeitsverbot sei rechtens, entschied das Oberverwaltungsgericht Lüneburg.
Damit blieb der Eilantrag des ungeimpften Mediziners gegen eine Entscheidung der Vorinstanz erfolglos. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg begründete seinen Beschluss damit, dass das vom Gesundheitsamt verhängte Tätigkeitsverbot gegen den Arzt im Sinne des Infektionsschutzgesetzes rechtmäßig sei. Demzufolge hätte der Arzt nachweisen müssen, dass er gegen Corona geimpft oder von einer Infektion genesen ist. Wenn er diesen Nachweis aber innerhalb einer angemessenen Frist nicht vorlege, könne das Gesundheitsamt ihm die Tätigkeit untersagen. Die Entscheidung aus Lüneburg ist nicht anfechtbar.
Zahnarzt scheiterte schon vor Verwaltungsgericht Osnabrück
Grundlage war die Beschwerde des Zahnarztes gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Osnabrück. Dieses hatte bereits im Juli einen Eilantrag des Mediziners gegen das Tätigkeitsverbot abgelehnt. Das vom Gesundheitsamt verhängte Verbot gilt bis Ende dieses Jahres. Das Lüneburger Gericht verwies auch auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom April. Demnach sind die einrichtungsbezogene Nachweispflicht einer Covid-19-Immunität sowie das daran geknüpfte Betretungs- beziehungsweise Tätigkeitsverbot verfassungsgemäß.
Auch zahnmedizinische Angestellte scheitert vor Gericht
Das Verwaltungsgericht Oldenburg bestätigte am Donnerstag ebenfalls ein Tätigkeitsverbot im zahnmedizinischen Bereich. In diesem Fall ging es um eine Fachangestellte aus dem Landkreis Wesermarsch. Auch sie hat keine Corona-Impfung oder Genesung nachgewiesen und darf bis zum Jahresende nicht in einer Zahnarztpraxis oder in einer anderen im Infektionsschutzgesetz genannten Einrichtung arbeiten. Die Frau kann dagegen Beschwerde in Lüneburg einreichen.
