Gericht entscheidet: Modeläden und Baumärkte bleiben zu
Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat in zwei Eilbeschlüssen Anträge von Geschäftsbetreibern abgelehnt: Sie wollten ihre Baumärkte beziehungsweise Bekleidungsgeschäfte wieder öffnen.
Das Gericht in Lüneburg erklärte die grundsätzliche Schließung für rechtens. Die Beschlüsse sind nicht anfechtbar. Aus Sicht der Antragsteller - einer Baumarktkette und der Betreiberin mehrerer Modeläden - ist die pauschale Schließung unverhältnismäßig, auch unter Berücksichtigung der Ausnahmen wie Termin-Shopping und Außer-Haus-Verkauf. Aufgrund der zur Verfügung stehenden Verkaufsflächen sei das Infektionsrisiko gering. Durch Hygienekonzepte werde es zudem weiter reduziert.
Vermeidung von Infektionen derzeit wichtiger
Nach Auffassung der Richter überwiegt jedoch derzeit noch das Interesse an der Vermeidung von Infektions-, Erkrankungs- und Todesfällen. Die Öffnung der Geschäfte könnte diese Risiken demnach erhöhen, ebenso wie die Gefahr einer Überlastung des Gesundheitssystems. Die Corona-Verordnung des Landes sei darüber hinaus zeitlich befristet. Das stelle sicher, dass sie fortlaufend an aktuelle Entwicklungen der Pandemie angepasst werden müsse.
Auch touristische Übernachtung bleibt untersagt
Auch ein Antrag, der die Vermietung einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses zu touristischen Zwecken betraf, scheiterte vor dem OVG. Dieser Beschluss fiel am 10. März und ist nach Angaben des Gerichts ebenfalls unanfechtbar. Neu eingegangen sind zum Wochenanfang Anträge auf Öffnung von Hotels und Restaurants.
