Amtsgericht Uelzen: Strafbefehl gegen AfD-Landeschef Rinck
Frank Rinck, seit Ende Mai Vorsitzender der Landes-AfD, hat Ärger mit der Justiz. Das Amtsgericht Uelzen hat dem 35-Jährigen einem Bericht des "Weser-Kuriers" zufolge eines Strafbefehls zugestellt.
Der Bundestagsabgeordnete muss wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in zwei Fällen 8.100 Euro bezahlen. Für die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Lüneburg hatte der Bundestag Rincks Immunität aufgehoben. Ein Gerichtssprecher hatte gegenüber dem "Weser-Kurier" den Strafbefehl bestätigt. Rinck habe über den AfD-Landessprecher Frank Horns ausrichten lassen, dass er sich nicht äußern werde, hieß es weiter.
Fahren ohne Fahrerlaubnis: einmal Blitzer, ein Wildschaden
Das Amtsgericht Lüneburg hatte Rinck 2016 die Fahrerlaubnis entzogen. Einen Antrag auf Neuerteilung stelle der 35-jährige Landwirt dem Bericht zufolge nicht. Im Juni 2020 war Rinck als Fahrer eines Autos in einen Wildunfall bei Burgdorf (Region Hannover) verwickelt. Im September 2021 blitzte ein mobiles Tempomessgerät den AfD-Niedersachsenchef auf der Bundesstraße 4 bei Uelzen im Pkw seiner Frau.