Das Bild zeigt Polizisten die einer Gruppe Menschen in Braunschweig gegenüberstehen, die sich nicht an die Corona-Regeln halten. © dpa-Bildfunk Foto: Moritz Frankenberg

Havliza will schnelle Urteile für Straftäter bei Corona-Demos

Stand: 22.01.2022 13:24 Uhr

Niedersachsens Justizministerin Barbara Havliza (CDU) möchte, dass es häufiger zu schnellen Urteilen kommt, wenn auf Corona-Demonstrationen Straftaten verübt werden.

Niedersachsens Justizministerin Barbara Havliza (CDU). © picture alliance/dpa Foto: Julian Stratenschulte
Straftaten auf Corona-Demos müssen schnell geahndet werden: Niedersachsens Justizministerin Havliza. (Archiv)

Die Staatsanwaltschaften in Niedersachsen seien aufgefordert worden, das beschleunigte Verfahren in geeigneten Fällen anzuwenden, sagte sie. Die Betroffenen sollten spüren, dass ihr Verhalten unmittelbare Konsequenzen habe. "Das hätte dann durchaus Signalcharakter", sagte sie. Bei beschleunigten Verfahren wird ein Prozess so schnell wie möglich nach der Tat angesetzt - das verhindere laut Ministerin zum Beispiel, dass Täter untertauchen, wenn sie nicht in Untersuchungshaft müssen. Als Beispiel für ein Delikt mit beschleunigtem Verfahren nannte sie das Verletzen von Polizisten.

Havliza: "Klare Kante zeigen"

Bei den Corona-Demonstrationen geht es nach Einschätzung Havlizas oft nur noch am Rande um die Pandemie. "Viele der Teilnehmer sind letztlich gegen alles, was der Staat ihnen vorschreibt, und dagegen wenden sie sich", sagte sie. Havliza beobachte bei den Demos "eine bedenkliche Form von Demokratie- und Staatsverdrossenheit". Versammlungs- und Meinungsfreiheit seien sehr hohe Güter der Verfassung. "Aber hier wollen Menschen gezielt ausreizen, wie weit sie gehen können, um den Rechtsstaat zu provozieren und an manchen Stellen auszuhebeln. Wenn dabei Grenzen überschritten werden, müssen wir klare Kante zeigen."

Innerhalb von 24 Stunden verhandeln

Das beschleunigte Strafverfahren ist eine Vorschrift aus der Strafprozessordnung, die es so bereits seit den 1990er-Jahren gibt. Einfach gelagerte Sachverhalte mit klarer Beweislage können so bei Amtsgerichten sogar innerhalb von 24 Stunden verhandelt werden. Eine Frist vor der Verfahrenseröffnung entfällt, der Beschuldigte muss nicht unbedingt schriftlich geladen werden, wenn er erscheint. Und die Staatsanwaltschaft kann sogar mündlich anklagen. So erklärt es das Justizministerium auf seiner Internetseite. 2017 gab es in Hannover 463 beschleunigte Strafverfahren, zwei Jahre später waren es bereits 842. Zahlen für Niedersachsen für das Jahr 2021 liegen noch nicht vor.

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Niedersachsen | Aktuell | 22.01.2022 | 12:00 Uhr

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