Stand: 29.04.2018 10:49 Uhr

Hätten Sie Oskar Gröning begnadigt, Frau Havliza?

CDU Politikerin Barbara Havliza im Porträt. © picture-alliance
Immer wieder wird Justizministerin Havliza gefragt, wie sie über Grönings Gesuch entschieden hätte.

Mit allen juristischen Mitteln hatte der verurteilte frühere SS-Mann Oskar Gröning versucht, seine vierjährige Haftstrafe noch abzuwenden - zuletzt durch ein Gnadengesuch an Niedersachsens Justizministerin Barbara Havliza (CDU). Doch dann starb der Mann, der für die Beihilfe am Mord in 300.000 Fällen im Konzentrationslager Auschwitz verurteilt worden war. Seitdem stellt sich für viele die Frage: Hätte Havliza den 96-Jährigen begnadigt? Ein klares Ja oder Nein gibt es von ihr nicht. "Das bleibt in meinem Herzen", sagte sie der Deutschen Presse-Agentur. "Deshalb werde ich dazu ganz sicher keine Auskunft geben."

"Habe mich intensiv mit dem Fall beschäftigt"

"Ich hatte für mich einen Weg gefunden, wie ich entscheiden würde", erklärte die Ministerin, die ihren Abwägungsprozess weitgehend beendet hatte. "Ich habe mich das ganze Wochenende mit diesem Fall intensiv beschäftigt, habe zuhause ganz viel dazu gelesen, nicht wissend, dass Herr Gröning schon am Freitag verstorben war." Ob sie froh darüber sei, wegen seines Sterbens nicht mehr entscheiden zu müssen? "Ich war in meinem Leben noch nie erleichtert über etwas, das ich nicht mehr entscheiden muss, weil es mit dem Tod eines Menschen zu tun hat."

Havliza hatte Möglichkeiten

Die Rechtsmittel des Verurteilten waren bereits ausgeschöpft. Sein Verteidiger hatte über mehrere Instanzen hinweg einen Haftantritt zu verhindern versucht. Eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe war Ende Dezember abgewiesen worden. So war Gröning nur das Gesuch nach Gnade geblieben. Im Januar hatte bereits die Staatsanwaltschaft Lüneburg ein erstes abgelehnt. Sein nächster Antrag richtete sich an Havliza. Die Ministerin könne in großer Freiheit über entsprechende Gesuche entscheiden, hatte eine Sprecherin des Justizministeriums erklärt. Ein Straferlass sei dabei ebenso denkbar wie ein Haftaufschub oder die Umwandlung in eine Geldstrafe oder eine Bewährungsstrafe. Das Landgericht Lüneburg hatte den erkrankten Gröning im Juli 2015 wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen verurteilt. Er hatte eingeräumt, Geld aus dem Gepäck der Verschleppten gezählt und weitergeleitet zu haben.

Diskussion: Darf man Gröning vergeben?

Der Prozess hatte nicht nur für großes Aufsehen gesorgt, weil Gröning einer der wenigen SS-Leute war, die für ihre Beteiligung an Verbrechen im Vernichtungslager Auschwitz verurteilt worden waren. Auch die Aussagen von Auschwitz-Überlebenden während der Verhandlungen und im Umfeld des Prozesses gaben Anlass für Diskussionen: So vergab Eva Mozes Kor Gröning in aller Öffentlichkeit: "Ich habe ihm vergeben", sagte sie vor dem Landgericht in Lüneburg. Am Tag darauf reichte sie dem Ex-SS-Mann auch die Hand, umarmte ihn gar - allerdings hinter verschlossenen Türen. Ihre Geste stieß bei vielen KZ-Überlebenden auf großes Unverständnis und befeuerte die Debatte, ob man einem verurteilten NS-Verbrechen vergeben dürfe. Eva Fahidi, eine andere Überlebende, sprach ebenfalls vor Gericht über ihre Zeit im KZ und sagte hingegen: "Ich fühle keine Rache, aber ich könnte nie vergeben. Den Mördern meines Vaters, meiner Mutter und Tausender anderer. Vielleicht kann Gott vergeben. Ich kann es nicht."

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Niedersachsen | Regional Lüneburg | 05.04.2018 | 17:00 Uhr

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