Leihmutterschaft: Landeskirche geht gegen Urteil in Berufung
Der Rechtsstreit zwischen einem Domkantor und der braunschweigischen Landeskirche geht vor das Landesarbeitsgericht. Die Kirche hat Berufung gegen ein Urteil des Arbeitsgerichts eingelegt.
Es geht um die Entlassung des 56-jährigen Musikers Gerd-Peter Münden, der bis Februar 2022 Kantor am Braunschweiger Dom war. Das Arbeitsgericht Braunschweig hatte im September festgestellt, dass die fristlose Kündigung unwirksam ist. Das Gericht hatte argumentiert, dass es sich bei den Plänen des 56-Jährigen zu einer Leihmutterschaft um einen "Gedankenprozess" gehandelt habe, der nicht gegen die ethischen Grundsätze der Kirche verstoße.
Kirche will konkreten Verstoß des Domkantors nachweisen
Die Evangelisch-lutherische Landeskirche in Braunschweig hingegen vertritt die Position, dass eine kommerzielle Leihmutterschaft nicht mit den ethischen Grundsätzen der Kirche in Einklang zu bringen sei. In dem Berufungsverfahren will sie nun nachweisen, dass es konkrete Schritte gegeben habe, eine kommerzielle Leihmutterschaft in Kolumbien zu beauftragen, sagte Oberlandeskirchenrat Christoph Goos, Leiter der Rechtsabteilung. "Wir halten daran fest, dass Kinder nicht zum Gegenstand eines Warengeschäfts gemacht werden dürfen", sagte Goos.
Datenschutzklage gegen Landesbischof Meyns
Neben dem Arbeitsgerichtsprozess gibt es weitere Auseinandersetzungen zwischen Münden und der Landeskirche. Er habe kirchenintern eine Dienstaufsichtsbeschwerde und eine Datenschutzklage gegen Landesbischof Christoph Meyns und die Dompredigerin Cornelia Götz eingereicht, sagte Münden. Er wirft Meyns und Götz vor, Inhalte aus Seelsorge- und Personalgesprächen über den Kinderwunsch mit seinem aus Kolumbien stammenden Mann in E-Mails und Pressemitteilungen veröffentlicht zu haben. Die Klage und die Beschwerde würden zurzeit von kirchlichen Gremien geprüft, heißt es.