Gynäkologe wegen Genital-Verletzung der Ehefrau angeklagt
Einem Frauenarzt aus Südniedersachsen droht ein Prozess, weil er seine Frau auf der Hochzeitsreise mit einer Bastelschere an den Genitalien verstümmelt haben soll. Sie soll starke Schmerzen gehabt haben.
Die Staatsanwaltschaft Braunschweig wirft dem Gynäkologen in ihrer Anklage Verstümmelung weiblicher Genitalien in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Nötigung vor. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur (dpa) aus Ermittlerkreisen. Der beschuldigte Mediziner habe der Frau in einem Hotelzimmer das sogenannte Jungfernhäutchen mit einer Bastelschere und ohne Betäubung entfernt, wie die Staatsanwaltschaft bestätigte. Das Opfer habe bei dem Eingriff viel Blut verloren.
Frau fürchtete laut Staatsanwaltschaft kulturelle Ächtung
Die damals 31-jährige Frau habe die Tat aus Angst vor einer angedrohten Scheidung und einer damit verbundenen kulturellen Ächtung über sich ergehen lassen, sagte Hans Christian Wolters, Sprecher der Staatsanwaltschaft Braunschweig. Die Ehepartner seien Deutsche mit Migrationshintergrund. Letztlich habe eine Strafanzeige der Frau die Ermittlungen ausgelöst. Der Mediziner macht laut Staatsanwaltschaft von seinem Schweigerecht Gebrauch.
Amtsgericht Helmstedt entscheidet über Prozess
Ob es zum Prozess kommt, steht laut dem zuständigen Amtsgericht Helmstedt noch nicht fest. Über eine Zulassung der Anklage sei noch nicht entschieden, sagte eine Behördensprecherin. Im Fall einer Verurteilung sieht das Strafgesetzbuch für die Verstümmelung weiblicher Genitalien eine Mindeststrafe von einem Jahr vor.
Behörde könnte Arzt bei Verurteilung Zulassung entziehen
Derweil arbeitet der Gynäkologe nach Angaben der Staatsanwaltschaft weiter in seinem Beruf. Für einen möglichen Widerruf der ärztlichen Berufserlaubnis wäre der Niedersächsische Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA) zuständig. Eine Verbandssprecherin bestätige, dass der Behörde ein solcher Fall bekannt sei. In der Regel werde aber der Ausgang eines Strafverfahrens abgewartet.
