Abstandsgebot gebrochen: 100 Euro Geldbuße

Weil er gegen Abstandsregeln zum Schutz vor dem Coronavirus verstoßen hat, muss ein 77-jähriger Bewohner eines Hochhauses in Göttingen eine Geldbuße von 100 Euro zahlen. Das hat das Amtsgericht Göttingen am Mittwoch entschieden. Die Stadt hatte von dem Rentner 200 Euro gefordert, weil er im April drei Jugendliche im Auto zum Einkaufen mitgenommen hatte. Nach Ansicht des Gerichts verstieß er damit sowohl gegen das Abstandsgebot als auch gegen die Zusammenkunfts- und Kontaktbeschränkungen. Da der 77-Jährige aber kein hartnäckiger Corona-Leugner sei, sondern eine gewisse Einsicht gezeigt habe, könne die Geldbuße niedriger ausfallen.
Mit Jugendlichen "wie in WG" gelebt
Der Rentner hatte dargelegt, dass die drei Jugendlichen, die mit ihm im Auto gefahren waren, ohnehin täglich mehrere Stunden bei ihm in der Wohnung gewesen seien. "Wie eine Art WG" sei das gewesen, deshalb habe er sie zum Supermarkt mitgenommen. Alle Insassen hätten Masken getragen und sogar den Mindestabstand eingehalten. Dies bezweifelte der Richter, da es sich bei dem Auto um einen Fiat Punto handelt.
Einkaufen trotz Quarantäne?
Während der Rentner in diesem Fall nun mit 100 Euro vergleichsweise glimpflich davonkommt, sieht das im Fall einer mutmaßlichen Quarantäne-Missachtung anders aus: Der Mann soll trotz eines positiven Coronavirus-Tests zweimal seine Wohnung verlassen haben. Die Stadt fordert deswegen 4.000 Euro von ihm. Der 77-Jährige weigert sich, die Strafe zu bezahlen. Er habe mehrfach bei der Stadt um Lebensmittel gebeten, sagt er. Als ihm keine gebracht worden seien, sei er einkaufen gegangen.
Kam Care-Paket zu spät?
Der Mann wohnt im Iduna-Zentrum, einem der beiden Hochhauskomplexe, die die Stadt im Frühsommer unter Quarantäne stellte, nachdem viele Bewohner positiv auf Corona getestet worden waren. Der Rentner beteuert, die Stadt habe ihn trotz mehrfacher Anrufe und Zusagen seitens der Mitarbeiter nicht mit Lebensmitteln versorgt. Auch bei Hilfsdiensten habe er niemanden erreicht. Nach einer Woche habe er deshalb einkaufen gehen müssen - trotz Quarantäne-Auflagen und der Infektion mit dem Virus. Beim Einkauf habe er einen Mund-Nasen-Schutz getragen. Das Care-Paket der Stadt dagegen sei erst nach 14 Tagen eingetroffen, davor habe er ein weiteres Mal einkaufen müssen. Andere Hausbewohner hatten den 77-Jährigen beim Einkaufen beobachtet und den Verstoß gemeldet.
Hinweis der Redaktion: In einer früheren Version dieses Beitrags hieß es, dass am Mittwoch der Verstoß gegen die Quarantäne-Vorschriften verhandelt würde. Wie ein Sprecher des Gerichts mitteilte, ist dies jedoch nicht der Fall.
