Niedersachsen: Was gilt in Schulen und Kindertagesstätten?
Keine Masken und nur noch Corona-Tests auf freiwilliger Basis: An Niedersachsens Schulen und Kitas sind die meisten Maßnahmen entfallen. Ein Überblick über die aktuellen Regeln.
Sind Tests in der Schule und in Kitas noch Pflicht?
Nein, an Niedersachsens Schulen und Kindertagesstätten gilt keine Testpflicht mehr. Schülerinnen und Schüler, die sich freiwillig testen möchten, bekommen jedoch drei Corona-Testkits pro Woche. Laut Kultusministerium erhalten die Kinder und Jugendlichen die Tests in den Schulen. Eltern von Kita-Kindern bekommen laut Ministerium ebenfalls Kits zur freiwilligen Testung. Mit Blick auf das kommende Schuljahr, das am 25. August beginnt, hält Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne (SPD) eine Woche mit Corona-Tests für möglich. So zu beginnen und danach auf Basis freiwilliger Testungen weiterzumachen, sei ein denkbares Modell.
Müssen Schüler noch Masken tragen?
Nein, die Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler besteht nicht mehr. Das gilt für den Unterrichtsraum ebenso wie für die Flure. Freiwillig dürfen sie aber weiterhin eine Maske tragen.
Unterricht in Präsenz
In den Schulen gilt der eingeschränkte Regelbetrieb (Szenario A) mit Präsenzpflicht. Ein automatischer Übergang in den Wechselunterricht (Szenario B) ist nicht mehr vorgesehen, auch generelle Regelungen zur Untersagung des Schulbesuchs gibt es nicht mehr. In Härtefällen können Kinder von der Präsenzpflicht befreit werden.
Quarantäne und Isolation: Was gilt wann?
Schülerinnen und Schüler sowie Kita-Kinder, die nachweislich positiv auf Corona getestet wurden, müssen sich mindestens fünf Tage isolieren. Um wieder in die Einrichtung zurückkehren zu können, müssen sie mindestens 48 Stunden ohne Symptome sein. Auch ohne Symptome ist eine Rückkehr grundsätzlich erst nach mindestens fünf Tagen möglich. Es wird empfohlen, die Isolation erst wieder zu verlassen, wenn ein negativer qualifizierter Corona-Schnelltest aus einem Testzentrum oder eine Apotheke vorliegt. Eine Quarantäne-Pflicht für Schülerinnen und Schüler sowie alle Kita-Kinder, die Kontakt zu einer infizierten Person hatten, besteht nicht mehr.
Sind Klassenfahrten und Ausflüge möglich?
Ja, mehrtägige Schulfahrten und Schüleraustausche sind in Niedersachsen erlaubt. Beim Planen von Fahrten sind die Schulen vom Kultusministerium dazu aufgefordert, darauf zu achten, dass die Fahrten gegebenenfalls kurzfristig storniert werden können. Spezifische Hygiene- oder Abstandsregeln für Schulfahrten gibt es nicht.