Gaststättenverband: Anteil von 2G und 3G etwa gleich
Restaurants, Cafés und Kneipen können in Niedersachsen selbst entscheiden, ob sie nach 3G- oder 2G-Regeln öffnen. Der Anteil hält sich laut Deutschem Hotel- und Gaststättenverband ungefähr die Waage.
Ein Teil der Betriebe wolle niemanden ausgrenzen und gewähre neben Geimpften und Genesenen auch nachweislich negativ Getesteten (3G) den Zutritt, sagte die Geschäftsführerin des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga) Niedersachsen, Renate Mitulla. Ein anderer Teil wolle dagegen auf Nummer sicher gehen und lasse nur Geimpfte und Genesene (2G) rein. Diese Betriebe können auf Abstandsregeln und Maskenpflicht verzichten.
Vor Urlaubsbeginn auf Corona-Regeln vor Ort schauen
Unterdessen ruft der Dehoga Reisende vor dem Start der Herbstferien dazu auf, sich vorab über die geltende Regelungen am Urlaubsort zu informieren. Die Regeln seien je nach Landkreis unterschiedlich, sagte Mitulla. Das hängt unter anderem davon ab, ob im Landkreis oder einer kreisfreien Stadt eine Warnstufe in Kraft ist und ob die Inzidenz dort dauerhaft über 50 Neuinfenktionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen liegt. In diesen Fällen gilt generell die 3G-Regel. Aktuell gilt in Niedersachsen in keinem Landkreis und keiner kreisfreien Stadt eine Warnstufe, aber die Inzidenz liegt mancherorts über 50. Im Laufe der Herbstferien kann sich die Situation verändern. Der Dehoga bittet Reisende daher: "Erkundigen Sie sich vorher bei ihrem Betrieb, wie es aussieht."
