Stand: 18.08.2018 09:41 Uhr

Unimedizin Rostock: Kommission untersucht Vorfälle

Betten stehen auf einem Krankenhaus-Flur © dpa Foto: Rainer Jensen
Eine Untersuchungskommission soll sich mit den Vorfällen an der Rostocker Universitätsmedizin beschäftigen. Ein Thema dabei: Die zunehmende Ökonomisierung am Klinikum (Archivbild).

Eine Untersuchungskommission soll die Vorfälle an der Universitätsmedizin Rostock (UMR) aufklären. Das hat Bildungsministerin Birgit Hesse (SPD) angekündigt. Die Kommission wird von dem früheren Bundestagsabgeordneten Harald Terpe (Bündnis 90/ Die Grünen) geleitet. Sie soll auch die Vorfälle um den zwischenzeitlich vom Dienst suspendierten Klinikchef Christian Schmidt beleuchten.

Bildungsministerin: "Persönlich enttäuscht" von Klinikchef

Schmidt stand im Verdacht, gravierende und eventuell strafrechtlich relevante Verstöße etwa im Zusammenhang mit Nebentätigkeiten begangen zu haben. Obwohl die Vorwürfe juristisch nicht haltbar waren, habe Schmidt dem Ruf der Universitätsmedizin geschadet. Sie sei persönlich enttäuscht, sagte die Bildungsministerin in einem Interview mit der "Ostseezeitung".

Kommission untersucht Ökonomisierung

Ein weiteres Thema der Kommission soll die Abkehr von der Gewinnmaximierung der Universitätsmedizin in Rostock sein. Die Ökonomisierung dürfe nicht über dem Patientenwohl stehen, forderte Ministerin Hesse. Wann genau die Kommission ihre Arbeit aufnimmt, steht demnach noch nicht fest.

Klinikchef war wochenlang suspendiert

Nachdem Schmidt wochenlang suspendiert war, durfte er seine Tätigkeit als Ärztlicher Vorstand wieder aufnehmen. Das hatte der Aufsichtsrat der Universitätsmedizin Rostock entschieden. Dieser hatte externe Rechtsanwälte beauftragt, die Verdachtsmomente und die dienstrechtlichen Konsequenzen zu prüfen. Die Anwälte kamen zu dem Schluss, dass eine Weiterbeschäftigung Schmidts möglich ist.

Fristlose Kündigung nicht zu rechtfertigen

Insbesondere strafrechtliche Vorwürfe im Zuge der dienstrechtlichen Überprüfungen hatten sich demnach nicht erhärtet. Soweit Verstöße gegen einzelne Dienstvorschriften in Rede standen, rechtfertigen diese eine fristlose Kündigung nicht, hieß es.

Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Radio MV | 18.08.2018 | 09:00 Uhr

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