Strafbefehl nach tödlichem Schiffsunfall bei Stahlbrode
Nach einem tödlichen Schiffsunglück auf dem Strelasund ist gegen den Kapitän des beteiligten Fährschiffs eine Geldstrafe verhängt worden. Infolge der Kollision bei Stahlbrode war ein Angler ums Leben gekommen.
Wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Stralsund am Dienstag sagte, wurde wegen fahrlässiger Tötung ein Strafbefehl gegen den Schiffsführer erlassen. Der 56-jährige Mann müsse mehrere Tausend Euro zahlen. Die Entscheidung sei inzwischen rechtskräftig.
Fährbesatzung hat nicht ausreichend Ausschau gehalten
Der Schiffsführer, der mit zwei Besatzungsmitgliedern unterwegs war, hätte für ausreichend Ausblick sorgen müssen, sagte der Behördensprecher. Einige Aspekte hätten auch auf "ein gewisses Eigenverschulden" des Anglers hingedeutet. So hätte er im eigentlichen Fahrwasser zu dieser Zeit nicht angeln dürfen. Das 58 Meter lange Fährschiff war im vergangenen April von einer Werft gekommen und bei Stahlbrode zwischen Rügen und dem Festland gegen das Schlauchboot des Anglers gestoßen.
Angler starb an schweren Verletzungen
Der 74-jährige Angler aus der Region Neubrandenburg ging bei dem Zusammenstoß über Bord. Er wurde von einem Schiffspropeller erfasst und verlor einen Arm. Die Besatzung des Tonnenlegers "Ranzow" holte den Mann aus dem Wasser brachte ihn an Land. Trotz sofortiger Rettungsmaßnahmen verstarb der Verletzte noch vor Ort. Neben mehreren Schiffen der Wasserschutzpolizei war auch ein Rettungshubschrauber im Einsatz.
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