Nord Stream 2 und Klimastiftung: Grünen-Abgeordneter klagt
Die Erdgaspipeline Nord Stream 2 und die umstrittene Klimaschutzstiftung MV beschäftigen jetzt das Landesverfassungsgericht in Greifswald. Der energiepolitische Sprecher der Grünen im Landtag, Hannes Damm, hat Klage gegen die Landesregierung wegen mangelnder Transparenz eingereicht.
Seiner Ansicht nach hat die Landesregierung eine Kleine Anfrage zu Kontakten, Treffen und Korrespondenzen der Landesregierung mit Bezug zur Klimaschutzstiftung MV und zur Pipeline Nord Stream 2 fehler- und lückenhaft beantwortet. Wichtige Dokumente und Treffen der ranghöchsten Politiker des Landes mit Lobbyvertretern würden unterschlagen, sagte Damm. Dadurch seien womöglich Abgeordnetenrechte verletzt worden. Nur eine transparent agierende Regierung sei eine demokratisch kontrollierbare Regierung, so Damm.
Grünen-Abgeordneter: Intransparenz der Landesregierung beschädigt Demokratie
Wenn die Landesregierung von sich aus nicht dazu bereit sei, vollständige Angaben zu machen, bleibe nur der Gang vor das Verfassungsgericht. Damm verweist auf die Landesverfassung, die Abgeordneten ein Recht auf Information zuschreibt. Nach Ansicht des Grünen-Abgeordneten beschädigt die Intransparenz von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) und der Landesregierung zur Pipeline Nord Stream 2 und der Klimaschutzstiftung die Demokratie. "Während Mitarbeiter von Nord Stream 2 nachweislich eng in die Prozesse zur sogenannten Klimastiftung eingebunden wurden, müssen Presse und demokratisch gewählte Abgeordnete seit Monaten gegen eine Mauer des Schweigens ankämpfen."
Regierungssprecher: Mehr als 2.000 Seiten an Akten herausgegeben
Ein Regierungssprecher wies die Vorwürfe als "falsch und unseriös" zurück. Es habe Tradition, dass die Grünen immer an Feiertagen die Behauptung aufstellten, dass ihnen Informationen vorenthalten würden. Der Regierungssprecher betonte, allein die Antwort auf die Kleine Anfrage umfasse 65 Seiten. Eine ergänzte und aktualisierte Liste mit Terminen ist dem Landtag im Juli zugegangen. "Darüber hinaus hat die Staatskanzlei dem Landtag beziehungsweise Medien auf entsprechende Anfragen mehr als 2.000 Seiten an Akten und sonstigen schriftlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt."