Neue Corona-Regeln: Was jetzt in MV gilt
Mit dem Wochenstart gelten in Mecklenburg-Vorpommern strengere Corona-Regeln. Dazu zählen etwa eine verschärfte Maskenpflicht und ein neuer Infektionsgrenzwert für weitere Maßnahmen.
Im Nahverkehr und in Geschäften in Mecklenburg-Vorpommern müssen jetzt bestimmte Schutzmasken getragen werden. Die verschärften Regeln sind Teil der neuen Corona-Landesverordnung, die von heute an in Kraft ist. In Bussen und Bahnen sowie beim Einkaufen sind nun medizinische Masken vorgeschrieben, etwa OP-Masken oder FFP2-Masken. Wer eine Stoffmaske trägt, soll laut Staatskanzlei in dieser Woche noch kein Bußgeld zahlen müssen. Bund und Länder hatten sich in der vergangenen Woche auf einen in Teilen verschärften Lockdown verständigt. Diese Maßnahmen sollen zunächst bis zum 14. Februar gelten.
Schärfere Maßnahmen ab Sieben-Tage-Inzidenz von 150
Zudem gilt jetzt einer neuer Grenzwert für zusätzliche Maßnahmen. In Regionen mit mehr als 150 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche gelten Ausgangsbeschränkungen. Vorgesehen ist ein Bewegungsradius von maximal 15 Kilometern um den Wohnort, zwischen 21 und 6 Uhr gilt eine Ausgangssperre.
Auch Kinderbetreuung wird teilweise weiter beschränkt
Ab dem Sieben-Tage-Inzidenzwert von 150 wird auch die Betreuung an Kitas und Schulen eingeschränkt: In Krippen, Kindergärten und für die Schulklassen 1 bis 6 gibt es dann nur noch eine Notbetreuung. Für die Abschlussklassen soll der Präsenzunterricht aber landesweit möglich sein. Für den Landkreis Ludwigslust-Parchim gelten die Verschärfungen bereits, da der Inzidenzwert dort noch nicht über einen ausreichend langen Zeitraum unter den Wert von 150 gesunken ist. Nach zwei Übergangstagen treten sie am Mittwoch auch im Kreis Vorpommern-Greifswald in Kraft. Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte gelten sie bereits. In den anderen Landkreisen sowie in Schwerin und Rostock bleiben die Kitas und Schulen bis Klasse 6 grundsätzlich für alle Kinder geöffnet. Allerdings sind die Eltern überall dringend gebeten, ihre Kinder möglichst zu Hause zu betreuen.
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