Maskenpflicht in Geschäften, Bussen und Bahnen
In Mecklenburg-Vorpommern muss seit heute beim Einkaufen in Geschäften ein einfacher Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Das gilt ebenfalls für Verkäuferinnen und Verkäufer. Auch in Bussen und Straßenbahnen sowie in Taxis herrscht Maskenpflicht. Ausgenommen von der Pflicht sind Kinder, die noch nicht im Schulalter sind, chronisch Kranke mit einem entsprechenden Attest und Menschen, die wegen einer Behinderung keine Maske tragen können. Sie müssen ihren Schwerbehindertenausweis mit sich führen. Busfahrer müssen keine Masken tragen, da mit der Mund-Nasen-Bedeckung die Fahrtauglichkeit beeinträchtigt werden könnte. Die Maskenpflicht gilt zunächst bis zum 10. Mai.
Bei Verstößen drohen 25 Euro Bußgeld
Wer gegen die Maskenpflicht verstößt, dem droht ein Bußgeld von 25 Euro. Allerdings reicht es auch, Mund und Nase hinter einem Tuch oder einem Schal zu verbergen. Schutzmasken können in Apotheken und von privaten Anbietern erworben oder selbst genäht werden. In Greifswald haben die Auszubildenden der Stadtwerke Masken angefertigt, die kostenfrei in den Bussen aushängen, solange der Vorrat reicht.
Kein Nasen-Mundschutz für chronisch Kranke notwendig
Menschen mit chronischen Erkrankungen müssen keinen Nasen-Mundschutz tragen. Das teilte das Gesundheitsministerium auf Anfrage von NDR 1 Radio MV mit. Ihre Erkrankung muss aber mit einem ärztlichen Attest belegt werden. In den vergangenen Tagen hatten sich mehrfach Bürger an den Bürgerbeauftragten des Landes gewandt, die Schutzmasken wegen chronischer Erkrankungen nicht aufsetzen können. Das Problem sei der Landesregierung mitgeteilt worden, heißt es. Die Verordnung soll nun laut Gesundheitsministerium noch einmal konkretisiert werden.
Maskenpflicht auch in den Nachbarländern
Die Maskenpflicht gilt auch in den benachbarten Bundesländern Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg sowie in Hamburg. Schleswig-Holstein führt sie am 29. April ein. Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) sagte zur Begründung der Maskenpflicht, ein einfacher Mund-Nasen-Schutz könne viel bewirken, weil der Träger dadurch gegebenenfalls andere vor einer Infektion schütze. "Der Schutz macht aber nur Sinn, wenn alle mitmachen", so Schwesig. Die im Vergleich zu anderen Bundesländern niedrige Infektionszahl in Mecklenburg-Vorpommern sei das Ergebnis der nahezu kompletten Schließung vor einigen Wochen. Damit diese Zahl nach den Lockerungen nicht hoch schnelle, sei die Maskenpflicht wichtig. Nur wenn die Zahl der Neuinfektionen niedrig bleibt, könne über weitere Lockerungen nachgedacht werden.
Erweiterte Notfallbetreuung in Kitas und Schulen
Begleitet von der Maskenpflicht und weiteren Hygienevorschriften werden weitere Corona-Schutzmaßnahmen gelockert. So öffnen erstmals wieder die Schulen - zunächst für die Abschlussklassen. Gleiches gilt für Berufsschüler im letzten Lehrjahr. Zudem tritt eine erweiterte Notfallbetreuung in Kraft. In Kitas und Schulen werden auch Kinder aufgenommen, wenn nur ein Elternteil in einem Bereich der kritischen Infrastruktur tätig ist. Zuvor mussten beide systemrelevanten Berufen angehören.
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