Landkreis ordnet Quarantäne für Physiotherapie-Patienten an
In Malliß im Kreis Ludwigslust-Parchim müssen Patienten einer Physiotherapiepraxis in Quarantäne. Der Landkreis hat eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen.
Nachdem eine Person in einer Physiotherapiepraxis in Malliß (Landkreis Ludwigslust-Parchim) positiv auf das Coronavirus getestet wurde, hat der Landkreis per Allgemeinverfügung für mehrere Personen Quarantäne angeordnet. Diese gilt den Angaben des Landkreises zufolge für alle Personen, die zwischen dem 29. Oktober und dem 8. November in der Praxis waren.
PCR-Test für alle Kontaktpersonen angeordnet
Deswegen gelten alle, die in dem Zeitraum mehr als zehn Minuten in der Praxis waren als Kontaktpersonen ersten Grades und müssen zu einem PCR-Test. Außerdem sollen sie sich, laut Allgemeinverfügung, beim Gesundheitsamt melden und mitteilen, wann und wie lange sie in der Praxis waren. Die Quarantäneanordnung gilt allerdings nur für ungeimpfte Personen, geimpfte und genesene Personen sind von der Anordnung ausgenommen. Um wie viele Menschen es sich konkret handelt, konnte ein Kreissprecher gegenüber dem NDR 1 Radio MV nicht sagen. Darum habe man sich für die Veröffentlichung einer Allgemeinverfügung entschieden, hieß es. Die Praxismitarbeiter versuchten demnach auch, ihre Patienten zu erreichen.
Weitere Quarantäne-Anordnungen für Kitas und Schulklassen
Der Landkreis mit rund 200.000 Einwohner hat außerdem weitere aktuelle Corona-Quarantäne-Anordnungen erlassen. Diese betreffen den Krippenbereich einer Kita in Neu Kaliß, eine Kita-Gruppe in Retgendorf sowie eine fünfte Klasse der Regionalen Schule in Crivitz.
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