Klimastiftung MV will Nord Stream 2-Bezüge aus Satzung streichen
Die umstrittene Klimastiftung MV will ihre Arbeit fortsetzen, aber nur im Bereich des Umweltschutzes. Alle Bezüge zu Nord Stream 2 sollen aus der Satzung gestrichen werden. Das geht aus übereinstimmenden Medienberichten hervor.
Die Klimastiftung MV will alle Bezüge zu Nord Stream 2 aus ihrer Satzung streichen. "Wir wollen deutlich machen, dass die Stiftung nicht mehr das Geringste mit Nord Stream 2 zu tun hat", sagte Stiftungsvorstand Erwin Sellering (SPD) am Sonntag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Zuvor hatte die Zeitung "Die Welt" berichtet. Der Stiftungsvorstand habe dem Bericht zufolge den notwendigen Beschluss bereits gefasst, dieser liege nun der Aufsicht zur Genehmigung vor.
Sellering begründet diesen Schritt mit der Haltung der Bundesregierung: Diese unterstütze die Pipeline nicht mehr, deswegen werde auch die Stiftung ihre Satzung ändern. Der wirtschaftliche Betrieb der Stiftung habe jegliche Arbeit für die Pipeline eingestellt.
Stiftung war von Anfang an umstritten
Die Klimastiftung war Anfang 2021 nach einem Landtagsbeschluss gegründet worden. Sie war von Anfang an umstritten. Ein Ziel der Stiftung ist die Verbreitung des Klimaschutzgedankens. Zugleich sollte die Stiftung jedoch auch die Fertigstellung der Nord Stream 2-Pipeline für russisches Erdgas unterstützen. Grund waren US-Sanktionsdrohungen gegen am Bau beteiligte Unternehmen - die Stiftung sollte als eine Art Schutzschild agieren. Die Leitung ist - mit Unterstützung der Stiftung - fertig geworden. Wegen des russischen Einmarschs in die Ukraine hat sie jedoch keine Betriebserlaubnis von den deutschen Behörden erhalten.
Zwei gegenteilige Rechtsgutachten
Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) steht wegen ihres langen Festhaltens an Nord Stream 2 in der Kritik. Vorwürfe stehen im Raum, russische Kräfte hätten in wichtigen Bereichen der Stiftung die Fäden gezogen. Schwesig hatte die Stiftungsgründung 2021 maßgeblich mit vorangetrieben. Heute drängt die Landesregierung auf eine Auflösung, was Stiftungsvorstand Sellering jedoch für rechtlich nicht möglich hält. Zwei gegenteilige Rechtsgutachten liegen dazu vor.
