Entwurzelte und angebrochene Bäume liegen nach den Sturmtiefs der letzten Tage in dem großflächig zerstörten Fichtenbestand im Everstorfer Forst. © dpa-Bildfunk Foto: Jens Büttner

Keine staatliche Hilfe für Sturmschäden in den Wäldern

Stand: 02.03.2022 17:41 Uhr

Die Stürme im Februar haben in den Wäldern Mecklenburg-Vorpommerns erhebliche Schäden angerichtet. Aber Waldbesitzer bekommen keine Fördergelder für das Schadholz.

Trotz der heftigen Schäden, die die Stürme "Nadia", "Ylenia", "Zeynep" und "Antonia" in den vergangenen Wochen in den Wäldern angerichtet haben, bekommen die Waldbesitzer keine Fördergelder für das Schadholz. Nach Angaben des Umweltministeriums greift eine entsprechende Richtlinie nicht. Demnach können die Stürme nicht als Extremwetterereigniss von landesweiter Tragweite eingestuft werden. Umweltminister Till Backhaus (SPD) verwies zudem auf den guten Holzpreis, der für die vom Sturm gefällten Bäume derzeit erzielt wird. Das Schadholz sei von sehr guter Qualität.

Waldbesitzer wollen staatliche Hilfe

Der Landesverband der privaten Waldbesitzer bewertete die Lage anders. Aufgrund des Klimawandels würden Stürme und damit auch die Schäden im Wald zunehmen, sagte der Verbandsvorsitzende Karl-Joachim Baron von Brandenstein. Die Kosten zur Beseitigung der Sturmschäden könnten die Waldbesitzer nicht allein tragen. Unter anderem müsste außerplanmäßig Forsttechnik gekauft werden, um umgestürzte Bäume zu bergen. Viele Stämme seien zudem gebrochen und könnten nicht zum vollen Preis verkauft werden. Auch die Kosten, um neue Bäume zu pflanzen, seien von den Waldbesitzern nicht allein zu stemmen. Die Hälfte des Waldes in Mecklenburg-Vorpommern gehört privaten Eigentümern.

Eine Million Festmeter Schadholz

Die Sturmtiefs "Nadia", "Ylenia", "Zeynep" und "Antonia" hatten im Februar in den Wäldern Hunderttausende Bäume umstürzen lassen. Das Umweltministerium schätzte den Schaden auf rund eine Million Festmeter Schadholz. Die Summe entspricht rund der Hälfte der Holzmenge, die landesweit pro Jahr geerntet wird.

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