Hotels und Pensionen in MV dürfen über die Feiertage öffnen
Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen in Mecklenburg-Vorpommern dürfen über Weihnachten und Silvester für Gäste öffnen, die ihre Familien besuchen. Das wurde auf dem "MV-Gipfel" beschlossen. Doch ob die Anbieter mitspielen, ist noch nicht sicher.
Wer zwischen Weihnachten und Neujahr von der Kernfamilie Besuch bekommt, kann diesen im Hotel oder in der Ferienwohnung einquartieren. Das ist ein Ergebnis der mehr als achtstündigen Beratungen der Landesregierung mit Vertretern von Wirtschaft, Kommunen und Verbänden am Sonnabend. Die Regelung gilt demnach vom 23. Dezember bis zum 1. Januar für Gäste, die ihre Familie im Nordosten besuchen, drei Übernachtungen seien erlaubt, teilte Wirtschaftsminister Harry Glawe (CDU) mit. Bislang durften sie nur beruflich Reisende beherbergen. Unklar ist jedoch, ob die Hoteliers dann überhaupt öffnen werden. Im Vorfeld der Beratungen hatte der Chef des Hotel- und Gaststättenverbands MV, Lars Schwarz, bereits gesagt, dass sich so eine Regelung für den Großteil nicht rechne. Ebenfalls noch nicht geklärt ist, wie die anreisenden Gäste ihren Verwandschaftsgrad als Kernfamilie nachweisen sollen.
MV-Gipfel: "Feiertagsregelung" wird übernommen
Zum Großteil übernimmt Mecklenburg-Vorpommern die Regelungen, die am Mittwoch in den Bund-Länder-Beratungen festgelegt wurden. So werden die Kontakte auf fünf Personen aus maximal zwei Haushalten beschränkt. Ausgenommen ist der Zeitraum vom 23. Dezember bis 1. Januar. Dann gilt die "Feiertagsregelung" - es dürfen sich bis zu zehn Personen aus mehreren Haushalten treffen, Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Die Schulen und Kitas bleiben offen, Kultureinrichtungen, Restaurants und Bars hingegen bis mindestens 20. Dezember geschlossen. Allerdings dürfen Theater ihre Weihnachtsmärchen aufführen, und Schulen dürfen diese besuchen.
Maskenpflicht wird ausgeweitet
Advents- und Weihnachtsgottesdienste wird es unter Einhaltung strikter Schutzmaßnahmen geben können. Im Einzelhandel bleibt es bei der alten Regelung, wonach eine Person pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche zulässig ist. Die Pflicht zum Mund-Nasen-Schutz wird im Freien auf Bereiche erweitert, an denen Menschen auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend zusammenkommen. Die neuen Regeln gelten ab Dienstag, dem 1. Dezember. Die entsprechende Landesverordnung soll am Tag davor veröffentlicht werden.
Kosmetikstudios und Massagepraxen könnten Anfang Dezember öffnen
Touristische Reisen nach Mecklenburg-Vorpommern bleiben untersagt. Ob Hotels und Beherbergungsstätten für Bürger aus Mecklenburg-Vorpommern öffnen dürfen, soll bei einem Treffen Mitte Dezember entschieden werden. Bereits Ende kommender Woche soll entschieden werden, ob Kosmetikstudios, Solarien, Massagepraxen und Tattoostudios bereits am zweiten Adventswochenende - am 5. Dezember - öffnen können. Maßgeblich hierfür sei ein Rückgang der Infektionszahlen im Nordosten, hieß es.
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