Gericht kippt Düngelandesverordnung
Mecklenburg-Vorpommerns Düngelandesverordnung ist gerichtlich gekippt worden. Warum genau, ist noch unklar: Die Richter schreiben noch an der Begründung.
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Greifswald hat die Düngelandesverordnung des Landes für unwirksam erklärt. Das Gericht hat damit den Klagen von Landwirten gegen die Regelung Recht gegeben. Wie das OVG zu der Entscheidung kam, ist noch nicht bekannt: Die Begründung werde noch erarbeitet, sagte eine Gerichtssprecherin am Montag.
Konflikt um Grundwassermessstellen
Der Rechtsanwalt der Kläger sagte NDR 1 Radio MV, dass die Grundwassermessstellen ein wesentlicher Punkt gewesen seien. Das Land habe die vorgeschriebene Messstellendichte nicht eingehalten und rechtlich nicht überprüfen lassen, ob die Messstellen überhaupt geeignet sind, um nitratbelastete Gebiete auszuweisen.
Nach Inkrafttreten keine Regelung mehr
Verstöße seien offenbar fürs gesamte Land festgestellt worden, deshalb gebe es die Aufhebung der Verordnung für ganz Mecklenburg-Vorpommern. Eine Revision ist nicht zugelassen. Das Urteil wird einen Monat nach Zugang der schriftlichen Begründung rechtskräftig. Dann wird das Land keine Regelung mehr haben, wie Grundwasser vor Verunreinigung mit Nitrat zu schützen ist.
Genaue Auswirkungen erst nach Begründung klar
Der Landesbauernverband begrüßte die Entscheidung: "Mich wundert es nicht, dass dies gekommen ist", sagte Verbandspräsident Detlef Kurreck. Welche Auswirkungen dies genau für die Bauern hat, die ab Februar wieder düngen wollen, solle anhand der Begründung geprüft werden. Ähnlich äußerte sich das Ministerium bisher. Wegen der Regelung durften Bauern auf bestimmten Flächen weniger düngen, wodurch die Erträge und damit das Einkommen nach Ansicht der Landwirte zu Unrecht geschmälert wurden.
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