Elf Anträge auf Abwrackprämie für Fischkutter in MV
Stürmische Zeiten für die Fischer in Mecklenburg-Vorpommern: Sie kämpfen mit drastisch gesunkenen Fangquoten und stark gestiegenen Betriebskosten. EU, Bund und Land wollen helfen - mit Betriebskostenzuschüssen und Abwrackprämien.
In Mecklenburg-Vorpommern sind laut Landwirtschaftsministerium vor Ablauf der diesjährigen Frist elf Anträge auf Abwrackprämien für Ostseefischerei-Kutter gestellt worden. Die Prämien sollen Fischer zur Reduzierung der Fangkapazitäten motivieren. Im Vorjahr waren bereits 20 Anträge auf Abwrackprämien im Nordosten eingegangen. Fischarten wie Dorsch und Hering stehen in der Ostsee unter anderem wegen des Klimawandels stark unter Druck. Die Europäische Union hatte immer wieder Fangquoten gesenkt, um die Bestände zu schützen. Dadurch lohnt sich die Fischerei für immer mehr Fischer nicht.
Ministerium: Schwierige Lage für Fischer hält an
Das Landwirtschaftsministeriums in Schwerin geht davon aus, dass die schwierige Lage der Fischer noch mehrere Jahre anhalten wird. Die Quotenlage sei desaströs, hieß es. Die Prämien sollen Betriebe finanziell und sozial abfedern, die sich verkleinern oder gar ganz aufgeben wollen. Die Höhe der Prämien ist abhängig von der Fahrzeuggröße und liegen zwischen 15.000 Euro und 5.000 Euro je Bruttoraumzahl (BRZ). Es gelten Höchstgrenzen je Klasse.
Noch 224 Fischerei-Betriebe in MV im Haupterwerb
In Mecklenburg-Vorpommern sind derzeit nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums 618 Fischereifahrzeuge für die Fischereiflotte registriert. Es gebe 224 Betriebe im Haupterwerb, 155 Betriebe im Nebenerwerb. Nicht alle Betriebe seien aber aktuell aktiv, weil sie nicht die erforderliche Fangerlaubnis erworben hatten. Prämiengefördert werden ausschließlich Betriebe im Haupterwerb.
Weitere Hilfen in Aussicht gestellt
Die zuletzt stark gestiegenen Betriebskosten - insbesondere getrieben von den Spritkosten - setzen die verbliebenen Fischer zusätzlich unter Druck. Der Bund stellte deshalb aus einem Hilfsprogramm weitere Entlastungshilfen in Aussicht. Angesichts der andauernden Krise wird die maximal zulässige Hilfe pro Betrieb von 35.000 auf 75.000 Euro angehoben, wie das Agrarministerium in Berlin der Deutschen Presse-Agentur mitteilte.
Zur Begründung hieß es, gerade bei größeren Firmen und Schiffen über 40 Meter Länge reiche die bisherige Höchstgrenze nicht aus, um die gestiegenen Kosten abzufedern. Fischer, die bereits Anträge gestellt haben, müssten nichts weiter unternehmen. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung werde gegebenenfalls neue Bescheide schicken.
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