eine Rentnerin hält ihr Geld in der Hand. © Fotolia Foto: Alexander Raths

Drittes Entlastungspaket: Das ist drin für Geringverdiener

Stand: 20.09.2022 15:42 Uhr

Nicht nur Rentner und Studierende profitieren vom dritten Entlastungspaket. Auch Fernpendler oder Eltern erhalten mehr Geld vom Staat.

Die geplanten Maßnahmen des dritten Entlastungspakets:

  • Die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro, die alle einkommensteuerpflichtigen Bürger je nach Steuerkategorie im September erhalten, soll auch an Rentner gezahlt werden. Für Studierende und Fachschüler beläuft sich der Entlastungsbetrag auf eine Einmalzahlung von 200 Euro.

  • Geringverdiener sollen durch eine Entlastung bei den Sozialversicherungsbeiträgen unterstützt werden. Die entsprechende Einkommensgrenze soll bei sogenannten Midi-Jobs von 2022 an auf 2.000 Euro angehoben werden. Sie liegt derzeit bei 1.300 Euro und ab Oktober bei 1.600 Euro.

  • Die sogenannte Doppelbesteuerung bei der Rente soll schon 2023 abgeschafft werden. Rentenbeiträge sollen damit von 2022 an voll absetzbar sein. Die Homeoffice-Pauschale wird entfristet, mit ihr können jährlich bis zu 600 Euro von der Steuer abgesetzt werden. Der Arbeitnehmerpauschbetrag wird um 200 Euro auf 1.200 Euro angehoben.

  • Das Kindergeld steigt zum kommenden Jahr für das erste und zweite Kind um 18 Euro pro Monat. Zudem soll der Höchstbetrag des Kinderzuschlags nochmals um 21 Euro auf 250 Euro angehoben.

  • Das Bezugsrecht für Wohngeld soll zum 1. Januar 2023 von bisher 640.000 auf rund zwei Millionen Personen ausgeweitet werden. Für die Zeit von September bis Ende Dezember 2022 erhalten Wohngeldempfänger einen zweiten Heizkostenzuschuss in Höhe von 415 Euro im Ein-Personen-Haushalt (540 Euro für zwei Personen, für jede weitere zusätzliche 100 Euro). Danach wird der Zuschuss dauerhaft in das Wohngeld integriert.

  • Die Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV) wird zum 1. Januar 2023 in ein Bürgergeld umgewandelt. Der derzeitige Hartz-IV-Regelsatz für Alleinstehende wird dabei von 449 Euro auf etwa 500 Euro angehoben. In der Berechnung wird Inflation berücksichtigt.

  • Angelehnt an das Neun-Euro-Ticket soll künftig ein dauerhaftes Ticket eingeführt werden, mit dem bundesweit der öffentliche Personennahverkehr genutzt werden kann. 1,5 Milliarden Euro will der Bund dafür bereitstellen, wenn sich die Länder in gleicher Höhe beteiligen. Der Monatspreis soll zwischen 49 bis 69 Euro liegen. Startzeitpunkt: noch unklar.

  • Können Mieter die hohen Preise für Gas und Strom nicht zahlen, sollen Sperren vermieden werden. Dazu soll das Energierecht angepasst werden.

  • Die Koalition plant eine Preisobergrenze für Strom ("Strompreisdeckel" von Erzeugern, die nicht auf Gas angewiesen sind. Das soll für niedrigere Preise sorgen. Hohe Gewinne sollen abgeschöpft werden. Privathaushalte sollen einen "Basisverbrauch" an Strom zu einem vergünstigten Preis bekommen. Um den Strompreis möglichst niedrig zu halten, wird zudem die zum 1. Januar 2023 geplante Erhöhung des CO2-Preises um ein Jahr verschoben.

  • Um eine Steuererhöhung allein aufgrund der Inflation zu vermeiden, werden die Tarifeckwerte bei der Einkommensteuer angepasst. Rund 48 Millionen steuerpflichtige Bürger sollen davon profitieren.

  • Zusätzliche Zahlungen der Arbeitgeber an die Beschäftigten sollen bis zu einer Höhe von 3.000 Euro von Steuern und Abgaben freigestellt werden. So soll vermieden werden, dass die Inflation die Lohnforderungen und damit die Preisschraube antreibt.

  • Für energieintensive Unternehmen, die ihre erhöhten Energiekosten nicht weitergeben könnten, werde ein Programm aufgelegt. Die bestehenden Hilfsprogramme für Unternehmen sollen bis zum 31. Dezember 2022 verlängert werden.

  • Um kommunale und soziale Wohnungsunternehmen bei steigenden Energiekosten zu unterstützen, werde die befristete Förderung von Betriebsmitteln im KfW-Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen bis Ende 2023 verlängert.

 

Weitere Informationen
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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Radio MV | Nachrichten aus Mecklenburg-Vorpommern | 20.09.2022 | 17:15 Uhr

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