Dreieinhalbjährige Haftstrafe im Prozess um Menschenschmuggel
Vor dem Landgericht Stralsund ist der Prozess gegen die Betreiber verschiedener griechischer Restaurants in Mecklenburg-Vorpommern zu Ende gegangen. Sie wurden wegen bandenmäßigen Einschleusens von Menschen und Ausbeutung durch Zwangsarbeit verurteilt.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die vier Angeklagten Menschen aus Osteuropa mit gefälschten Pässen und ohne Aufenthaltsgenehmigung nach Deutschland geholt haben. Diese mussten dann weit unter Mindestlohn und mit über 60 Arbeitsstunden pro Woche in den Restaurants der griechischen Familie arbeiten - unter anderem in Binz und Neubrandenburg.
Hauptangeklagter muss dreieinhalb Jahre ins Gefängnis
Der Hauptangeklagte, dessen Freundin, dessen Schwester und dessen Mutter legten im Laufe des Prozesses umfangreiche Geständnisse ab. Das Gericht hatte ihnen dafür im Vorhinein ein abgemildertes Strafmaß zugesichert. Das 36-jährige Familienoberhaupt muss nun für drei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Die zweijährige Haftstrafe der weiblichen Angeklagten wird jeweils für die Dauer von drei Jahren auf Bewährung ausgesetzt.
Die Aushilfen kamen meist aus Georgien
Grund für die Schleusungen sei der Mangel an Arbeitskräften in den Restaurants der Familie gewesen, so die Staatsanwaltschaft. Sie warf dem angeklagten Mann vor, als Kopf der mutmaßlichen Bande die Schleusungen organisiert zu haben. Die drei angeklagten Frauen wiederum führten demnach die Restaurants, in denen die eingeschleusten Männer und Frauen gearbeitet haben. Insgesamt 37 Frauen und Männer sollen von den Angeklagten in der Regel in Georgien angeworben und nach Deutschland gebracht worden sein.
