ADAC fordert "Verhältnismäßigkeit" bei Bußgeldern
Der ADAC Hansa hat den Gesetzgeber aufgefordert, die notwendige Überarbeitung des Bußgeldkatalogs zu nutzen, um die Verhältnismäßigkeit der Strafen in der Straßenverkehrsordnung wiederherzustellen. Es sei nicht nachzuvollziehen, wenn eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 15 Kilometern pro Stunde als geringfügiger Verstoß bewertet würde, bei 21 Kilometern pro Stunde aber "der Lappen" eingezogen werde, sagte ADAC-Sprecher Christian Hieff gegenüber NDR 1 Radio MV.
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hatte den Bundesländern am Donnerstag empfohlen, den erst seit Ende April geltenden Bußgeldkatalog wegen eines Formfehlers nicht anzuwenden. Dem sind inzwischen unter anderem Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein gefolgt. Es sei "schon ein bisschen peinlich", dass die Novelle aufgrund handwerklicher Fehler "wie ein Kartenhaus zusammenfällt", sagte Hieff.
"Novelle in Teilen gar nicht schlecht"
Laut Hieff gab es keine andere Möglichkeit als den Bußgeldkatalog zurückzunehmen, da die Novelle den rechtlichen Ansprüchen nicht Genüge getan habe. Dabei sei sie aus Sicht des ADAC "in Teilen gar nicht mal so schlecht", da sie Radfahrer in den Innenstädten besser schütze und das Fahren in Rettungsgassen härter sanktioniere.
Unverhältnismäßig sei in der Novelle hingegen die Anordnung von Fahrverboten bei Geschwindigkeitsverstößen. "Da ist man über das Ziel hinausgeschossen", sagte Hieff. Diese inhaltlichen Fehler könne der Gesetzgeber nun ausbügeln.
Rechtliche Beratung holen
Hieff riet Autofahrern, die seit April einen Bußgeldbescheid bekommen haben, sich gegebenenfalls rechtlich beraten zu lassen. Denn derzeit sei noch nicht klar, wie mit den Bescheiden umgegangen werden soll. Der Bund müsse Vorgaben machen, da in Baden-Württemberg keine anderen Bußgelder verhängt werden könnten als in Mecklenburg-Vorpommern.
