Hamburgs AfD klagt gegen die Hotspot-Regelung
Hamburgs AfD klagt wie angekündigt gegen die Hotspot-Regelung in Hamburg. Die Klageschrift ging am Dienstagabend beim Verwaltungsgericht ein, das hat ein Parteisprecher NDR 90,3 bestätigt.
Die Antragsteller der AfD sind der Auffassung, dass in Hamburg keine Überlastung der Krankenhäuser droht. Deshalb dürfe der Senat die weiter geltenden Corona-Regeln damit auch nicht rechtfertigen.
Niedrige Hospitalisierungsinzidenz in Hamburg
"Die sogenannte Hospitalisierungsinzidenz und die Belegung der Normal- und Intensivstationen zeigen, dass Hamburg im bundesweiten Vergleich kein Hotspot, sondern ein Coldspot ist", kritisiert Krystof Walczak, einer der AfD-Kläger. Tatsächlich ist die Quote der Covid-19-Fälle in den Krankenhäusern in Hamburg laut Robert Koch-Institut im bundesweiten Vergleich mit am niedrigsten.
Senat plant derzeit keine Verlängerung der Corona-Maßnahmen
Hamburgs Bürgerschaft hatte den Weg frei gemacht, dass bis Ende April noch eine weitreichende Maskenpflicht in Innenräumen und 2G-Plus in Clubs und Diskotheken gilt. Eine Verlängerung der Regel darüber hinaus ist laut Senat bislang nicht geplant.
Auch Hamburgs FDP-Landesvorsitzender Michael Kruse prüft derzeit, ob er gegen die Hotspot-Regel klagen will.
