Die Angeklagten stehen neben ihren Anwälten im Prozess um Vergewaltigung einer Jugendlichen im Stadtpark im Sitzungssaal im Strafjustizgebäude und halten sich Aktenordner vor das Gesicht. © picture alliance/dpa/Pool-dpa Foto: Marcus Brandt
Die Angeklagten stehen neben ihren Anwälten im Prozess um Vergewaltigung einer Jugendlichen im Stadtpark im Sitzungssaal im Strafjustizgebäude und halten sich Aktenordner vor das Gesicht. © picture alliance/dpa/Pool-dpa Foto: Marcus Brandt
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AUDIO: Urteil im Stadtpark-Prozess ist rechtskräftig (1 Min)

"Stadtpark-Prozess": Bundesgerichtshof bestätigt das Urteil

Stand: 09.05.2025 16:25 Uhr

Das Urteil im "Stadtpark-Prozess" ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen der Angeklagten am Freitag verworfen. Das Hamburger Landgericht hatte im November 2023 neun junge Männer wegen Vergewaltigung einer 15-Jährigen zu Jugendstrafen verurteilt.

Einer der Angeklagten wurde zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Die anderen acht Angeklagten bekamen Bewährungsstrafen und sollten jeweils 60 Sozialstunden leisten. Das Gericht war nach eineinhalb Jahren Prozess davon überzeugt, dass die neun der Angeklagten, die damals zwischen 16 und 20 Jahre alt waren, die Jugendliche in mehreren Gruppen vergewaltigt hatten.

Das Urteil hatte einen Shitstorm gegen die Vorsitzende Richterin ausgelöst. Der Bundesgerichtshof hat es jetzt aber für alle Angeklagte bestätigt.

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"Schutzlose Lage des Mädchens ausgenutzt"

Das Mädchen war nach einer Party mit Freunden auf der Festwiese im Stadtpark rumgeirrt und dabei an die Männer geraten. Diese hätten die schutzlose Lage des Mädchens ausgenutzt, so das Gericht. Die 15-Jährige war in einer psychischen Ausnahmesituation und mit mindestens 1,6 Promille alkoholisiert. Sie habe das alles aus Angst und Verstörung über sich ergehen lassen, sagte die Richterin.

15-Jährige in ein Gebüsch geführt

Zunächst hätten vier der Angeklagten die Jugendliche in ein Gebüsch geführt und gegen den erkennbaren Willen der 15-Jährigen sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen. Einer von ihnen stahl ihr dabei das Handy und das Portemonnaie. Danach hätten zwei andere Angeklagte den verwirrten Zustand des Mädchens ausgenutzt und es ebenfalls vergewaltigt. Als die 15-Jährige erneut über die Festwiese irrte, lief sie einem weiteren jungen Mann in die Arme, der sie missbrauchte. Schließlich gingen die drei übrigen Angeklagten mit der Jugendlichen in ein Gebüsch. Allerdings sei nicht sicher, dass alle drei sie vergewaltigt hätten. Darum sprach das Gericht einen 23-Jährigen frei.

Kein Wort des Bedauerns

Für alle der verurteilten Männer wäre erkennbar gewesen, dass sie die sexuellen Handlungen nicht gewollt habe, sagte die Richterin. "Ich sehe Entsetzen und Empörung in Ihren Augen", sagte sie zu den Angeklagten. Deren Anwältinnen und Anwälte hatten auf Freispruch plädiert. Das Argument: die Männer hätten gedacht, dass die 15-Jährige den Sex mit ihnen wollte. Die Richterin hielt den Männern auch vor, dass keiner von ihnen ein Wort des Bedauerns geäußert habe. Wegen des Alters der Beschuldigten zur Tatzeit war das Verfahren von einer Jugendkammer geführt worden.

Rund anderthalb Jahre nach Verkündung ist das Urteil mit der Abweisung der Revision durch den Bundesgerichtshof jetzt rechtskräftig.

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Dieses Thema im Programm:

NDR 90,3 | NDR 90,3 Aktuell | 09.05.2025 | 16:00 Uhr

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