Tödlicher Abbiegeunfall: Bewährungsstrafe für Lkw-Fahrer
Nach dem Tod eines Radfahrers bei einem Abbiegeunfall in Hamburg-Stellingen ist ein Lastwagenfahrer am Montag zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.
Zehn Monate auf Bewährung - so lautet die Strafe für den 39-Jährigen, der einen Radfahrer beim Rechtsabbiegen überfahren und tödlich verletzt hatte. Das Amtsgericht hat ihn wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Er hätte den Radfahrer vor dem Abbiegen sehen können und müssen, so die Richterin. Es sei bekannt, dass es bei Lastwagen einen toten Winkel gebe. Deshalb müssten Lkw-Fahrer beim Abbiegen ganz besonders vorsichtig sein. Es war bereits der zweite tödliche Verkehrsunfall, den der Angeklagte verursacht hat. Er müsse sich fragen lassen, so die Richterin, wieso ihm so etwas gleich zwei Mal im Leben passiert sei.
Beim Abbiegen übersehen
Der 39-Jährige war am 19. März 2019 mit dem Containerfahrzeug eines Entsorgungsunternehmens an der Kreuzung Holstenkamp/Große Bahnstraße bei Grün nach rechts abgebogen. Der 48 Jahre alte Radfahrer soll parallel zu dem Zwölftonner auf dem Radweg am Holstenkamp unterwegs gewesen sein und wollte die Große Bahnstraße überqueren. Der Radfahrer wurde von dem Lastwagen erfasst und starb noch am Unfallort.
Lastwagenfahrer bittet um Entschuldigung
Der Verteidiger des Lkw-Fahrers sagte im Plädoyer, den Radfahrer würde eine Mitschuld treffen. Der 48-Jährige habe zu wenig auf den Lkw neben sich geachtet. Er verlangte, dass sein Mandant nicht bestraft, sondern nur verwarnt wird. Der angeklagte Lastwagenfahrer hatte am ersten Prozesstag die Hinterbliebenen des verunglückten Radfahrers um Entschuldigung gebeten. Nach dem Unfall im März 2019 hatte es eine Mahnwache des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) gegeben.
