Eine Tafel am Flughafen zeigt mehrere ausgefallene Flüge. Durch die Anzeige schimmert ein Flugzeug hindurch. © Imago Images Foto: imageBROKER/Lilly

Reiserücktritt: So bekommen Sie Ihr Geld zurück

Stand: 08.02.2023 13:49 Uhr

In diesen grauen Tagen träumen viele Menschen gern vom Urlaub in der Sonne und planen ihre nächste Reise. Doch Achtung! Reiselustige sollten sich vorab die Frage stellen, was passiert, wenn ich den Urlaub absagen muss?

von Charlotta Polter

Fällt der Urlaub aus, ist das meistens doppelt schlimm: Schade um die verlorenen schönen Tage, schade um das vermutlich bereits gezahlte Geld. Doch Verbraucherinnen und Verbraucher müssen zumindest finanziell den gezahlten Urlaub nicht unbedingt abschreiben. In vielen Fällen steht ihnen eine Erstattung zu.

Fällt der Pauschalurlaub aus, gibt es Geld zurück

Fällt ein gebuchter Pauschalurlaub aus, haben Betroffene relativ gute Chancen, das dafür gezahlte Geld erstattet zu bekommen. Es gilt aber einige Dinge zu beachten:

  • Reiserücktrittsversicherung: Die großen Veranstalter bieten häufig eine Reiserücktrittsversicherung an. Und die Experten raten dazu. So kann die Pauschalreise im Fall von Krankheiten, Unfällen oder anderen Ereignissen, auf die der Verbraucher keinen Einfluss hat, unkompliziert und kurzfristig storniert werden.
  • Außergewöhnliche Umstände: Ohne Reiserücktrittsversicherung bietet das Pauschalreiserecht nur im Falle von sogenannten außergewöhnlichen Umständen einen Anspruch auf kostenfreie Stornierung. Dazu zählt zum Beispiel eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes.
  • Veranstalter sagt ab: Sagt der Veranstalter die Reise ab, hat der Verbraucher das Recht, die Kosten erstattet zu bekommen. Oftmals bieten die Veranstalter dann Gutscheine an, der Verbraucher darf aber auch sein Geld zurückverlangen.

Bei Individualurlaub ist eine Erstattung beim Ausfall schwieriger

Wer sich gern selbst Flüge, Unterkunft und Aktivitäten raussucht und teilweise schon vorab bucht, der sollte sich ganz genau mit den Stornierungsoptionen vertraut machen. Wichtig: Bei Reisebuchungen online oder vor Ort gibt es kein zweiwöchiges Widerrufsrecht. Das heißt, ich kann meine Buchung nicht innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen.

Wer seine Reise nicht antreten kann, der sollte Kontakt zum Veranstalter aufnehmen und nach einer kulanten Lösung fragen. Vielleicht ist eine Umbuchung oder ein Weiterverkauf der Buchung möglich. Dafür können natürlich Kosten anfallen. Die wären aber wesentlich geringer, als die komplette Reise zu stornieren.

Gebuchte Urlaubsaktivitäten werden nur selten erstattet

Schwierig wird es, das Geld für die bereits gebuchten Aktivitäten im Urlaub zurückzubekommen. Das Rücktrittsrecht schließt eine Erstattung von Tickets für Konzerte, Kultur- und Sportveranstaltungen (z.B. Skipass) und Ähnliches nämlich aus. Eine Möglichkeit wäre hier, einen Ersatz-Teilnehmenden für die Aktivitäten zu finden, um nicht selbst auf den Kosten sitzen zu bleiben. Voraussetzung: Das Ticket ist nicht personengebunden.

Verbraucherzentralen helfen bei Reiseausfall

Fällt die Reise aus und gestaltet es sich als schwierig, mit dem Veranstalter eine Lösung zu finden, können auf Reiserecht spezialisierte Anwältinnen und Anwälte helfen. Auch die Verbraucherzentralen beraten in solchen Fällen. Fast alle Verbraucherzentralen der Länder haben ein entsprechendes Angebot zum Thema Reiserecht.

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Dieses Thema im Programm:

Markt | 13.02.2023 | 20:15 Uhr

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