Ein Paar wird durch einen Automobilverkäufer beraten. © colourbox Foto: -

Auto-Leasing: Das sollten Kunden beachten

Stand: 26.02.2021 14:10 Uhr

Nicht nur für Selbständige, auch für Privatleute kann Auto-Leasing interessant sein: Sie bekommen in der Regel ein fabrikneues Fahrzeug. Allerdings gibt es Einiges bei den Leasing-Verträgen zu beachten.

von Claudius Maintz

Im Prinzip ist Leasing eine Art Miete: Das Auto darf für eine bestimmte Zeit genutzt werden, wofür monatlich eine Gebühr gezahlt wird. Diese richtet sich in der Höhe nach dem Wertverlust des Autos während der Leasingdauer (meistens zwischen 24 und 48 Monaten). Anzahlungen von bis zu zehn Prozent des Kaufpreises für das Fahrzeug sind üblich. Je höher die Anzahlung ist, desto niedriger kann die monatliche Rate ausfallen. Es gibt inzwischen auch Leasingangebote, die ohne eine Zuzahlung abgeschlossen werden können.

Fahrzeug bleibt Eigentum der Leasing-Bank

Die Leasing-Bank kauft das Fahrzeug und wird dessen Eigentümerin (Leasinggeber) - nicht der Kunde! Dieser erhält lediglich ein Nutzungsrecht auf Zeit. Hier wird auch der Unterschied zu Finanzierung oder Ratenkauf deutlich: Beim Kauf eines Autos per Kredit über eine Bank wird der Käufer von Anfang an auch der Eigentümer. Ist der Kredit abbezahlt, darf das Auto behalten werden.

Unterschiede bei den Auto-Leasing-Verträgen

In der Regel gibt es zwei unterschiedliche Formen des Auto-Leasings - meist jeweils verbunden mit einer Anzahlung:

  • Beim Kilometer-Leasing wird zu Beginn eine Kilometerleistung pro Jahr festgelegt. Für Abweichungen nach oben und unten wird ein Bonus- und Malus-Betrag definiert, der für Mehr- und Minderkilometer gleich sein sollte. Wer sich für Kilometerleasing entscheidet, sollte seine Fahrleistung gut kennen. Achtung: Durch Corona und Homeoffice ist diese derzeit oft niedriger als sonst. Auch bei Jobwechseln oder neuen Lebenssituationen kann sich die reale Kilometerleistung schnell ändern.
  • Beim sogenannten Restwert-Leasing wird zu Beginn prognostiziert, welchen Wert das Auto am Ende des Leasing-Vertrages haben wird. Ein Kilometer-Limit gibt es nicht. Der Kunde (Leasing-Nehmer) muss am Ende der Laufzeit des Vertrags die Differenz zwischen diesem Schätzwert und dem dann erzielbaren tatsächlichen Marktpreis zahlen.

Gefahren für Verbraucher beim Restwert-Leasing

Anders als beim Kilometer-Leasing trägt beim Restwert-Leasing der Kunde das volle Risiko. Sinkt der Wert des Autos unter den kalkulierten Wert, muss er die Differenz tragen. Starke, unvorhergesehene Wertverluste hat es zum Beispiel durch den Dieselskandal gegeben. Für diese Fälle gibt es Leasing-Verträge mit Andienungsrecht - eine Unterform des Restwert-Leasings. Die Leasing-Bank kann bei einem starken Wertverlust vom Kunden verlangen, dass er das Auto selbst kauft.

Weitere Gefahr: Einige Anbieter setzen den Restwert bei Vertragsschluss unrealistisch hoch an, um niedrige Leasingraten kalkulieren zu können. Am Ende des Leasing-Vertrags klafft dann eine große Lücke zwischen kalkuliertem und tatsächlichem Restwert, den der Kunde übernehmen muss.

Auch kann es vorkommen, dass es am Ende Streit um den Restwert gibt, weil der Leasing-Geber diesen zu niedrig ansetzt - zum Beispiel wegen angeblicher Schäden. Es kann sich daher rechnen, den Wagen kurz vor Vertragsende von einem Gutachter bewerten zu lassen. Beim Kilometer-Leasing tragen dagegen Händler, Hersteller oder Bank das sogenannte Restwert-Risiko.

Kunde zahlt Wartung, Versicherung und Unfallschäden

Über die gesamte Leasingdauer muss das Auto gut erhalten und gepflegt werden (vertragsgemäßer Verbrauch). Der Kunde ist verantwortlich für den Wagen. Er muss in der Regel für die fristgemäße Wartung sorgen, Reparaturen auf eigene Kosten vornehmen lassen, Steuern und Versicherungen bezahlen und abschließen. Bei einem Totalschaden müssen die Raten meist weitergezahlt werden. Auch der Restwert sinkt, weil das Auto dann ein Unfallwagen ist. Dieses Risiko können sogenannte GAP-Versicherungen abdecken.

Auto-Leasing bietet Steuervorteile für Geschäftskunden

Keine Frage: Am interessantesten ist Leasing für Geschäftsleute. Sie können die Monatsraten steuerlich geltend machen. Beim Kauf eines Neuwagens ist immer nur ein Sechstel des Kaufpreises pro Jahr steuerlich absetzbar, beim Leasing dagegen jeden Monat die volle Rate.

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Dieses Thema im Programm:

Markt | 01.03.2021 | 20:15 Uhr

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