Itzehoe: Acht Jahre Haft wegen Totschlags gefordert
Ein Rentner soll mit zahlreichen Messerstichen sein 38-jähriges Opfer in einem Kleingarten getötet haben. Die Verteidigung spricht von fehlenden Beweisen. Das Urteil wird am 3. Dezember erwartet.
Die Staatsanwaltschaft vor dem Landgericht in Itzehoe fordert eine Haftstrafe von acht Jahren. Sie sieht es als erwiesen an, dass der 74 Jahre alte Mann im März dieses Jahres sein Opfer in seiner Parzelle eines Itzehoer Kleingartenvereins getötet hat. Das Opfer war zunächst gewürgt worden und erlitt dann 27 Stich- und fünf Schnittverletzungen. Der Angeklagte hat sich zu keinem Zeitpunkt des Prozesses zu den Vorwürfen geäußert.
Staatsanwalt: Totschlag in einem "affektiven Erregungszustand" verübt
"Was in den Köpfen der Protagonisten passiert ist, wissen wir nicht. Das ist bedauerlich", sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer am Mittwoch. Er ist dennoch sicher, dass der 74-Jährige den Totschlag in einem "affektiven Erregungszustand" verübt hat. Es habe Faseranhaftungen auf der Kleidung, Fingerabdrücke auf einer Wodkaflasche und Opferblut auf einem Schuh des Beschuldigten gegeben. Die Vertreterin der Nebenkläger schloss sich dem geforderten Strafmaß an.
Urteil wird am 3. Dezember erwartet
Die Verteidigung plädierte auf Freispruch, da die Täterschaft nicht eindeutig nachzuweisen sei. Die Verteidigung hob hervor, dass auf den beiden Messern, die am Tatort gefunden wurden, keine Spuren feststellbar waren. Auch Zeugen für die Tat gebe es nicht. Das Urteil der Schwurgerichtskammer soll am 3. Dezember verkündet werden.
