Fahrverbote in SH werden teilweise zurückgenommen
Seit Wochen wird in Deutschland und auch in Schleswig-Holstein über den neuen Bußgeld-Katalog gestritten. Wegen eines Formfehlers ist dieser aktuell ausgesetzt. Es blieb die Frage, was mit den vielen Bußgeldbescheiden passiert, bei denen zwischen Ende April und Anfang Juli ein Fahrverbot verhängt wurde. Das Verkehrsministerium hat nun entscheiden, dass diese teilweise zurückgenommen werden können - zum Beispiel wenn die Bescheide noch nicht rechtskräftig sind.
Betroffene müssen nichts unternehmen
Sollte der Bußgeldbescheid bereits rechtskräftig sein, kann er nicht mehr zurückgenommen werden. In diesen Fällen prüft das Ministerium, ob das Fahrverbot durch eine sogenannte Gnadenentscheidung aufgehoben werden kann. Eingezogene Führerscheine würden dann zurückgeschickt. Die Prüfung erfolgt von Amts wegen, also ohne dass der Betroffene einen Antrag stellen muss.
Entscheidendes Datum: 28. April
Das schleswig-holsteinische Verkehrsministerium stellte aber auch klar, dass Fahrverbote nur aufgehoben werden, wenn diese auf Grundlage des vor dem 28. April geltenden Bußgeldkataloges nicht ausgesprochen worden wären. In dem verschärften Regelwerk müssen Autofahrer ihren Führerschein abgeben, wenn sie innerorts 21 km/h oder außerorts 26 km/h zu schnell unterwegs waren. Die Grenzen vor dem 28. April lagen bei 31 und 41 km/h.
Behörden wickeln Betroffene unterschiedlich ab
Allerdings erschweren derzeit unterbesetzte Behörden zu Corona- und Ferienzeiten eine zügige Abwicklung. Außerdem gehen die Verwaltungen unterschiedlich damit um: So wurden in Kiel 650 Führerscheine in dem Zeitraum eingezogen. In der Landeshauptstadt sollen die betroffenen Autofahrer einen Antrag stellen, um den Führerschein zurückzubekommen - obwohl es aus dem Minsterium heißt, die Betroffenen müssten nichts weiter unternehmen. Ganz anders in Neumünster: Als sich im Mai abzeichnete, dass der neue Bußgeldkatalog möglicherweise nicht rechtssicher sein könnte, hat die Stadt keine Führerscheine mehr eingezogen, sondern alle Verfahren auf Eis gelegt. Dort gehe es also "nur" um Bußgelder, sagt der Stadtsprecher.
