Corona: Oft kein Zutritt trotz Masken-Befreiung
Viele Menschen wenden sich an die Antidiskriminierungsstelle, weil sie, obwohl sie von der Maskenpflicht befreit sind, keinen Zutritt zu einem Laden bekommen. Einige missbrauchen die Ausnahmeregelung aber auch.
Die Antidiskriminierungsstelle des Landes Schleswig-Holstein muss in diesem Jahr viele Menschen zum Thema Maskenpflicht beraten. Nach Angaben der Leiterin Samiah El Samadoni hat es inzwischen mehr als 200 Eingaben zu diesem Thema gegeben. Häufig wenden sich Menschen an die Antidiskriminierungsstelle, die von der Maskenpflicht befreit sind - etwa wegen einer Behinderung - und die trotzdem keinen Zutritt zu einem Geschäft bekommen. El Samadoni betonte: "Die Zutrittsverweigerung zu einem Geschäft stellt eine Benachteiligung dar, wenn eine Person wegen ihrer Behinderung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen kann." El Samadoni unterstrich: "Das Hausrecht endet dort, wo rechtliche Vorgaben beachtet werden müssen." Sie beobachte mit Sorge, dass manche Verantwortliche selbst nach einem schriftlichen Hinweis der Antidiskriminierungsstelle keine Ausnahmen erlauben.
Ladenbesitzer berichten von aggressiven Menschen
Sie betonte aber auch, dass viele Menschen die Ausnahmeregelung missbrauchten. Einige der Menschen, die sich wegen der Maskenproblematik an die Antidiskrimierungsstelle wendeten, stellten die Existenz oder Gefährlichkeit des Coronavirus in Abrede. Ein solches Verhalten gehe zulasten der Menschen, die aufgrund einer Behinderung oder gesundheitlichen Beeinträchtigung tatsächlich keine Maske tragen könnten, so El Samadoni. "Ladenbesitzer und Ladenbesitzerinnen berichten uns häufig, dass Menschen am Eingang keinen Nachweis für ihre Befreiung zeigen wollen und aggressiv auftreten." In Fällen der Corona-Leugnung handele es sich nicht um eine Diskriminierung, wenn man draußen bleiben müsse, betonte El Samadoni.
Sie sagte, die Antidiskriminierungsstelle habe Kontakt mit dem Gesundheitsminister aufgenommen und hoffe auf klarere rechtliche Regelungen.
