OVG bestätigt Absage für AfD-Parteitag in Aurich
Die AfD Niedersachsen hat keinen Anspruch, die Sparkassen-Arena in Aurich für ihren Parteitag zu nutzen. Das hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg entschieden.
Die Richter haben damit eine Beschwerde der Partei gegen die entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Oldenburg zurückgewiesen. Das hatte geurteilt, dass die Stadt Aurich die Betreiberin der Sparkassen-Arena nicht anweisen muss, dem Landesverband an bestimmten Tagen im Mai, Juni oder Juli 2022 die Arena für den Landesparteitag zu überlassen.
Gericht: Stadt Aurich hat keine Weisungsmöglichkeit
Zuvor hatte das Betreiberunternehmen eine entsprechende Anfrage der AfD abgelehnt. Daraufhin wandte sich der Landesverband an den Bürgermeister der Stadt Aurich, damit dieser das Unternehmen anweise, dem Landesverband die Sparkassen-Arena zu überlassen. Laut Bürgermeister gebe es jedoch keine Möglichkeit, auf das Unternehmen einzuwirken. Auch das Verwaltungsgericht Oldenburg erklärte schließlich, dass der Stadt gegenüber dem privaten Unternehmen keine Weisungsmöglichkeiten zustehen.
Parteitag der AfD findet in Hannover statt
In Lüneburg hat der Landkreis unterdessen ebenfalls Beschwerde gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts eingelegt. Dessen Richter hatten entscheiden, dass die Partei die Lüneburg Arena für einen Parteitag nutzen darf. Der eigentliche Parteitag findet nun jedoch an diesem Wochenende auf dem Schützenplatz in Hannover statt. Auch dort suchte die Stadt nach Möglichkeiten, die Veranstaltung zu verhindern. Er werde aber keine rechtliche Möglichkeit gesehen, das zu verhindern, sagte ein Stadtsprecher.