Discobetreiber aus Osnabrück wehrt sich gegen Maskenpflicht
Stand: 22.03.2022 13:53 Uhr
Es ist gerade eineinhalb Wochen her, dass das OVG Lüneburg die damals geltende Maskenpflicht in Clubs und Discos kippte. Die aktuelle Corona-Verordnung schreibt erneut eine vor. Wer einen Club oder eine Disco besucht, muss bis zum Sitzplatz eine Maske tragen und somit auch auf der Tanzfläche.
Dagegen wehrt sich der Betreiber einer Disko in Osnabrück erneut mit einer Klage. Ein Sprecher des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg sagte dem NDR Niedersachsen, das OVG bemühe sich, zeitnah über den Antrag zu entscheiden. Dieaktuelle Corona-Verordnung in Niedersachsen gilt noch bis zum 2. April.
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