Plattenteller in einer Diskothek © dpa

Discobetreiber aus Osnabrück wehrt sich gegen Maskenpflicht

Stand: 22.03.2022 13:53 Uhr

Es ist gerade eineinhalb Wochen her, dass das OVG Lüneburg die damals geltende Maskenpflicht in Clubs und Discos kippte. Die aktuelle Corona-Verordnung schreibt erneut eine vor. Wer einen Club oder eine Disco besucht, muss bis zum Sitzplatz eine Maske tragen und somit auch auf der Tanzfläche.

Dagegen wehrt sich der Betreiber einer Disko in Osnabrück erneut mit einer Klage. Ein Sprecher des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg sagte dem NDR Niedersachsen, das OVG bemühe sich, zeitnah über den Antrag zu entscheiden. Dieaktuelle Corona-Verordnung in Niedersachsen gilt noch bis zum 2. April.

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Menschen tanzen in einem Club. © picture alliance Foto: Henning Kaiser

Gericht kippt vorläufig Maskenpflicht für Discos und Bars

Das OVG in Lüneburg bewertet die Regelung als unangemessen. Geklagt hatte eine Diskothek aus Osnabrück. mehr

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Das historische Rathaus von Osnabrück. © Stadt Osnabrück, Referat Medien und Öffentlichkeitsarbeit Foto: Dr. Sven Jürgensen
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NDR 1 Niedersachsen | Regional Osnabrück | 22.03.2022 | 15:00 Uhr

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