Stand: 01.08.2022 07:16 Uhr
Oldenburg: Gericht bestätigt Betriebsverbot für Wein-Automaten
Ein öffentlich zugänglicher Verkaufsautomat für Wein darf in Oldenburg vorerst nicht weiter betrieben werden. Das Verwaltungsgericht Oldenburg bestätigte in einem vorläufigen Verfahren eine Untersagungsverfügung der Stadt Oldenburg, wie die Kommune mitteilte. Demnach verstoße die "Wein-Box" nahe der Amalienbrücke gegen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes, wonach alkoholische Getränke in der Öffentlichkeit nicht in Automaten angeboten werden dürfen. Der Automat stand auf einem privaten Grundstück und sei inzwischen abgebaut worden. Die Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht noch aus.
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